Das große Datenschutzzahlen-Drama: Was geschieht mit Cookies in 2025?

Erfahren Sie alles über das Campusfestival in Saarbrücken am 15. Juni 2025, inklusive Informationen zu Datenschutz und Cookies.

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Das große Datenschutzzahlen-Drama: Was geschieht mit Cookies in 2025?

Am 15. Juni 2025 ist es Zeit für einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich Datenschutz und Privatsphäre – ein Thema, das in der digitalen Welt hoch im Kurs steht. Ein frappierendes Beispiel ist die ePrivacy-Verordnung, die ursprünglich dazu gedacht war, die bestehenden Datenschutzrichtlinien zu modernisieren und an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen. Doch offenbar hat die EU-Kommission die Reißleine gezogen und das geplante Vorhaben im Arbeitsprogramm für 2025 zurückgezogen. So wird es schön langsam ruhig um einen Gesetzesentwurf, der die Regelungen zur elektronischen Kommunikation revolutionieren sollte.

Die Verordnung hatte einige ambitionierte Ziele: Vom Schutz der Vertraulichkeit bei Kommunikationsdiensten wie WhatsApp und Skype bis hin zur Regelung der Verarbeitung von Cookies auf Endgeräten – doch diese Neuerungen bleiben wohl vorerst auf der Strecke. Ein weiterer Punkt ist der Zugang zu Cookies; die Einwilligung des Nutzers ist erforderlich, um Informationen auf dessen Gerät abzulegen. Dies wurde durch das am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) geregelt, das besagt, dass Cookies als personenbezogene Daten gelten, wenn sie Informationen beinhalten, die auf eine identifizierbare Person zurückzuführen sind. Dr-dsgvo.de erklärt hierzu, dass Cookies als Datenspeicher verarbeitet werden und somit unter den Datenschutz fallen.

Was kommt als Nächstes?

Der Rückschlag für die ePrivacy-Verordnung ist nicht das einzige aktuelle Thema im Bereich Datenschutz. Im Mai 2024 wird das TTDSG, das für die Speicherung und den Zugriff auf Cookies zuständig ist, in das TDDDG überführt. Wichtig hier ist, dass nicht nur Cookies an sich als personenbezogene Daten angesehen werden, sondern auch die damit verbundenen Verkehrsdaten, die bei der Nutzung anfallen. Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben klargestellt, dass der Begriff personenbezogener Daten weit gefasst ist.

Wie geht es nun weiter? Ende 2025 plant die EU-Kommission ein Artikelgesetz für das europäische Digitalrecht, auch bekannt als „Digital Package“. Dabei handelt es sich um ein umfassendes Vorhaben, das mehrere Gesetze gleichzeitig erlassen oder ändern soll. Zentrale Zielsetzung ist es, einen klaren und kohärenten Rechtsrahmen für Unternehmen und Verwaltungen beim Datentransfer zu schaffen. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ist optimistisch und hofft auf Engagement der Bundesregierung, um die datenschutzrechtlichen Regelungen aus der ePrivacy-Verordnung an anderer Stelle zu realisieren. Weitere Entwicklungen sind abzuwarten und wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

In der heutigen digitalen Welt ist der Schutz der Privatsphäre ein zentrales Anliegen. Auch wenn derzeit Unsicherheiten bestehen, bleibt es spannend, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln werden. Die Diskrepanz zwischen technologischem Fortschritt und rechtlichem Schutz hat das Potenzial, noch lange unsere Gesellschaft zu beschäftigen. Bleiben Sie weiterhin informiert über die neuesten Entwicklungen im Datenschutz!