Bessere Vernetzung gefordert: So geht's mit psychisch Kranken weiter!

Politiker aus Schleswig-Holstein diskutieren Datenschutz und Vernetzung im Gesundheitswesen bei Innenministerkonferenz in Bremerhaven.

Politiker aus Schleswig-Holstein diskutieren Datenschutz und Vernetzung im Gesundheitswesen bei Innenministerkonferenz in Bremerhaven.
Politiker aus Schleswig-Holstein diskutieren Datenschutz und Vernetzung im Gesundheitswesen bei Innenministerkonferenz in Bremerhaven.

Bessere Vernetzung gefordert: So geht's mit psychisch Kranken weiter!

In Bremerhaven fanden heute die Innenministerkonferenz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und weiteren Politikern statt. Bei diesem wichtigen Treffen waren unter anderem Thomas Strobl (CDU, Baden-Württemberg) und Sabine Sütterlin-Waack (CDU, Schleswig-Holstein) anwesend. Letztere betonte im Gespräch mit dem NDR die erheblichen Herausforderungen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht, die in Zeiten psychischer Erkrankungen und deren Folgen immer mehr in den Fokus rücken. Sie forderte, dass sensible Daten über Menschen, die psychisch erkrankt sind, besser weitergeleitet werden müssen, um auch zukünftige Vorfälle zu vermeiden. „Da liegt was an“, so Sütterlin-Waack, was die Vernetzung der Behörden betrifft.

Niedersachsen plant bereits einen Gesetzesentwurf, der gegen Ende des Jahres in Kraft treten könnte. In Anbetracht der Tatsache, dass es in der Vergangenheit zu mehreren tödlichen Angriffen von psychisch kranken Menschen gekommen ist, ist dies höchste Zeit. Laut Deutschlandfunk sollen sich Fachleute intensiv mit diesen Themen auseinandersetzen und notwendige Maßnahmen erarbeiten.

Datenschutz im Gesundheitswesen

Die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt nicht nur neue Chancen, sondern auch Herausforderungen mit sich. Ärztinnen und Ärzte sind täglich mit sensiblen Informationen zur körperlichen und geistigen Gesundheit ihrer Patienten konfrontiert. Der Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die seit 2018 gilt, spielt eine zentrale Rolle. Diese Regelungen wahren das Patientengeheimnis und gewährleisten, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten mit größter Sorgfalt erfolgt. Informationen hierzu sind unerlässlich, da Arztpraxen und Einrichtungen sich an die neue Rechtslage angepasst haben müssen, wie die Bundesärztekammer ausführt.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einwilligung der Patienten für die Verarbeitung ihrer Daten. Eine wirksame Einwilligung ist nur dann gegeben, wenn sie freiwillig erteilt und die Betroffenen ausreichend informiert wurden. Hierbei sind die Bedingungen und der Umfang der Datenverarbeitung klar zu kommunizieren. Dazu gehört auch, dass eine Weiterleitung der Daten nicht von der Zustimmung zu anderen Datenverarbeitungen abhängig gemacht werden darf. Diese Vorgaben sind insbesondere für die Arzt-Patienten-Beziehung von zentraler Bedeutung, wie die Landesregierung Niedersachsens deutlich macht (Niedersachsen).

Die Rolle der Einwilligung

Besonders im Gesundheitsbereich sind viele Vorgänge an eine Einwilligung gebunden. So müssen beispielsweise Hausärzte die Zustimmung ihrer Patienten einholen, um Informationen an Spezialisten weiterzugeben. Auch bei einem Wechsel des Hausarztes ist eine vollständige Übermittlung der Patientendokumentation nur mit schriftlicher Einwilligung möglich. Dies stellt sicher, dass die Patienten die Kontrolle über ihre eigenen Daten behalten.

In der Diskussion um den Schutz sensibler Daten wird deutlich: Es ist essenziell, dass alle Beteiligten, von den behandelnden Ärzten bis zu den gesetzlichen Regelungen, an einem Strang ziehen. Nur so kann ein sicherer Rahmen geschaffen werden, der sowohl den Schutz der Patienten als auch die notwendige Datenweitergabe im Sinne der öffentlichen Sicherheit gewährleistet.