Ermordetes Baby in Brunsbüttel: Jugendamt und Eltern im Visier!

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Im Fall eines verhungerten Säuglings in Brunsbüttel ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern und Jugendamtsmitarbeiter.

Im Fall eines verhungerten Säuglings in Brunsbüttel ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern und Jugendamtsmitarbeiter.
Im Fall eines verhungerten Säuglings in Brunsbüttel ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern und Jugendamtsmitarbeiter.

Ermordetes Baby in Brunsbüttel: Jugendamt und Eltern im Visier!

In Brunsbüttel hat sich ein erschütternder Fall ereignet, der die ganze Stadt betroffen macht. Die Itzehoer Staatsanwaltschaft hat ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem ein vier Monate altes Mädchen verhungert ist. Die beiden 24-jährigen Eltern stehen unter dem Verdacht, ihr Kind durch Vernachlässigung getötet zu haben, was sogar als Mord angeklagt wird. Während die Ermittler sich auf die Eltern konzentrieren, bekommt auch das zuständige Jugendamt des Kreises Dithmarschen viel Aufmerksamkeit – und zwar nicht im positiven Sinne. Laut Boyens Medien laufen gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes Ermittlungen, da es Anzeichen für fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch Unterlassung gibt.

Der tragische Tod des Säuglings lässt viele Fragen aufkommen. Wieso wurde das Wohl des Kindes nicht besser geschützt? Warum gab es möglicherweise keine rechtzeitigen Anzeichen oder Interventionen, die zu einem eingreifen hätten führen sollen? Um diesen Fragen nachzugehen, wurde die Wohnung des betroffenen Jugendamtsmitarbeiters durchsucht, um Beweismittel zu sichern. Der Ermittlerkreis hat sich also nicht nur auf die Eltern beschränkt, sondern zieht auch andere Institutionen in die Verantwortung.

Die Rolle des Jugendamtes

Das Jugendamt sollte als Schutzinstanz für Kinder fungieren, doch in diesem Fall scheinen Schwächen im System offensichtlich zu sein. Im Rahmen des Jugendstrafrechts, wie es im Jugendgerichtsgesetz geregelt ist, liegt der Schwerpunkt nicht nur auf Bestrafung, sondern vor allem auf Erziehung und Resozialisation junger Straftäter. Es stellt sich daher die Frage, ob das Jugendamt seiner Verantwortung genug nachgekommen ist. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung wird bei Straftaten von jungen Menschen nicht allein auf Bestrafung abgezielt, sondern vielmehr versucht, zukünftige Taten zu verhindern, indem auf die persönlichen Umstände und die Entwicklung der Jugendlichen eingegangen wird.

Die Tragik in diesem Fall wirft nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Während für die Eltern mit einer möglichen Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren zu rechnen ist, gibt es auch für den Jugendamtsmitarbeiter gravierende Vorwürfe, die je nach Beweislage ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe führen können. Bei solchen Vergehen kann das Strafmaß je nach Schwere der Tat enorm variieren. Dies wird regelmäßig in einem Jugendstrafverfahren geprüft, das darauf abzielt, die individuellen Hintergründe und die Entwicklung der beteiligten Personen zu berücksichtigen, wie es Zametzer Law beschreibt.

Ein weites Feld der Verantwortung

Insgesamt wird durch diesen Fall deutlich, dass der Schutz von Kindern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Problematik um das Wohl von Kindern und die Verantwortung der Behörden—darunter auch Jugendämter—wird in der Öffentlichkeit immer lauter diskutiert. Es bleibt zu hoffen, dass die laufenden Ermittlungen dazu beitragen, sowohl die individuelle Verantwortung von Eltern als auch die der Institutionen klarer zu definieren, um derartige Tragödien in Zukunft zu vermeiden.