Neue SEPA-Regel ab 9. Oktober: So schützen Sie Ihr Geld in Lübeck!
Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken in Lübeck SEPA-Überweisungen prüfen, um Sicherheit und Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Neue SEPA-Regel ab 9. Oktober: So schützen Sie Ihr Geld in Lübeck!
Ab dem 9. Oktober 2025 wird es ernst: Eine umfassende Empfängerprüfung bei SEPA-Überweisungen tritt bundesweit in Kraft. Was bedeutet das für alle, die regelmäßig Geld überweisen? Die Neuerungen zielen darauf ab, die Sicherheit im Zahlungsverkehr erheblich zu erhöhen und Falschüberweisungen sowie Betrugsfälle einzudämmen. Damit werden die Überweisungen nicht mehr ganz so schnell erledigt, aber dafür umso sicherer.
Wie funktioniert das Ganze? Ganz einfach: Die Angaben auf den Überweisungsformularen werden künftig automatisiert mit den bei den Banken hinterlegten Daten abgeglichen. Nur wenn Name und IBAN zu 100 Prozent übereinstimmen, wird die Überweisung ausgeführt. Abweichungen können dazu führen, dass die Zahlung nicht ausgeführt wird oder sich verzögert – besonders unangenehm, wenn es um Fristen geht!
Verantwortung der Auftraggeber
Dabei bleibt die Verantwortung für die Korrektheit der Überweisungsdaten ganz klar beim Auftraggeber. Es wird geraten, die Informationen auf dem SEPA-Überweisungsformular sorgfältig zu überprüfen, insbesondere im Feld „Angaben zum Zahlungsempfänger: Name, Vorname/Firma“, wo ausschließlich „Hansestadt Lübeck“ angegeben werden muss, wenn es sich um Zahlungen an diese handelt. Die Stadt Lübeck hat im Übrigen angekündigt, dass nicht fristgerecht eingehende Zahlungen in der Regel zu Mahnungen und zusätzlichen Kosten für die Auftraggeber führen.
Diese neuen Vorschriften betrifft nicht nur Einzelüberweisungen, sondern auch Daueraufträge, die nach dem Stichtag eingerichtet oder geändert werden. Bestehende Daueraufträge sind jedoch von dieser Regelung vorerst nicht betroffen – ein kleiner Lichtblick.
Sicherheit im Überweisungsverkehr
Die gesetzliche Pflicht zur Empfängerüberprüfung, wie sie ab Oktober 2025 gilt, wurde eingeführt, um die Sicherheit im europäischen Zahlungsverkehr zu erhöhen. Der Name des Zahlungsempfängers wird dabei stets mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Die Banken müssen den Empfängern genaue Informationen über die Zahlungsabwicklung bereitstellen und sicherstellen, dass Falschüberweisungen von Anfang an verhindert werden.
Bei der Überweisung am Bankschalter nehmen zudem Mitarbeiter die Überprüfung der Daten vor, während Online-Überweisungen und Zahlungen über Selbstbedienungsterminals elektronisch geprüft werden. Liegt ein technisches Problem vor, muss die Prüfung später noch einmal durchgeführt werden. Die Bank trägt die Verantwortung, falls durch fehlerhafte oder unterlassene Überprüfungen Schäden entstehen.
Für Unternehmen gibt es auch eine kleine Erleichterung: Sie können die Empfängerüberprüfung bei Sammelüberweisungen abwählen, beispielsweise bei regelmäßigen Gehaltszahlungen. Wofür der Großteil jedoch weiterhin gilt, sind die Überweisungen in Euro innerhalb des Euroraums. Bis zum 9. Juli 2027 sollen ähnliche Regelungen auch für Überweisungen in anderen Währungen innerhalb der EU eingeführt werden.
So bleibt zu hoffen, dass die neuen Maßnahmen nicht nur die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher stärken. Denn letztlich ist es wichtig, dass wir alle ein gutes Händchen bei der Geldüberweisung haben, damit keine bösen Überraschungen auf uns warten!
Für detaillierte Informationen zu den Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die Seiten von hl-live, Bankenverband und Verbraucherzentrale Niedersachsen.