Skandal in Lübeck: Ex-Vermieter wegen giftiger Bleirohre verurteilt!

Skandal in Lübeck: Ex-Vermieter wegen giftiger Bleirohre verurteilt!
In Lübeck sorgt ein Fall von Bleileitungen in einem Wohnhaus für Aufregung und rechtliche Konsequenzen. Joachim Steier, ehemals Besitzer des Gebäudekomplexes Geniner Straße 43-87, stand im Zentrum eines Rechtsstreits, der nun von einem Urteil des Landgerichts Lübeck begleitet wird. Dieses Urteil stellt klar, dass Steier arglistig die Existenz der schädlichen Bleirohre verschwiegen hat, die bereits 1927 installiert wurden. Für die Käufer, die Bergholz und Werner Immobilien GmbH aus Lüneburg, hatte dies gravierende Folgen, da sie von den fatale Bleigrenzwerten im Trinkwasser erst nach dem Kauf erfuhren. Laut LN Online muss Steier nun rund 12.000 Euro zahlen, um die finanziellen Einbußen durch Mietminderungen auszugleichen. Außerdem ist er für die Sanierung der Bleirohre verantwortlich, deren Kosten auf etwa 200.000 Euro geschätzt werden.
Es handelt sich nicht nur um ein finanzielles Problem, denn auch die Gesundheit der Mieter steht auf dem Spiel. Ein Mieter berichtete von erhöhten Bleiwerten im Blut sowie gesundheitlichen Problemen, die mit den giftigen Rohren in Verbindung gebracht wurden. Für viele bleibt zudem nichts anderes übrig, als ihr Trinkwasser aus dem Supermarkt zu beziehen, da die Rohre weiterhin nicht ausgetauscht sind. Die Sanierung hat bislang noch nicht begonnen, was die Situation der Mieter weiter verschärft.
Rechtslage und Mietminderung
In Anlehnung an die gesetzlichen Bestimmungen müssen Vermieter veraltete Bleileitungen austauschen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit der Mieter nicht gefährdet wird. Laut dem Mietrecht.org haben Mieter einen mietvertraglichen Anspruch auf Austausch der Bleirohre, insbesondere wenn diese gesundheitliche Risiken darstellen. Ein bereits vorhandenes Blei im Trinkwasser rechtfertigt bereits eine Mietminderung, frei nach dem Motto: „Wer nicht für seine Mieter sorgt, der muss die Konsequenzen tragen.“ Wenn der Vermieter aus Kostengründen nicht in der Lage ist, die Rohre zu ersetzen, könnten Mieter sogar eine fristlose Kündigung in Betracht ziehen.
Experten warnen, dass gerade bei Gefährdeten wie Schwangeren, Kleinkindern und kranken Personen schnell gehandelt werden muss, um langfristige Gesundheitsschäden zu vermeiden. Es gilt zwar, dass Schadensersatzansprüche wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen schwer nachweisbar sind, dennoch sind Mieter gesetzlich geschützt und können ihren Anspruch auf ein unbedenkliches Trinkwasser durchsetzen.
Entwicklung der Situation
Der rechtskräftige Rechtsstreit zwischen Steier und der Bergholz und Werner Immobilien GmbH ist vorläufig noch nicht abgeschlossen: Steier hat einen Monat Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen. Währenddessen wurde auch bekannt, dass die Immobiliengesellschaft in der Vergangenheit rechtliche Probleme mit anderen Mietern hatte; so wurde kürzlich eine Klage wegen undichter Fenster eingereicht. Diese führte zu einem weiteren Urteil, in dem die Gesellschaft zur Behebung der Schäden und zur Zahlung von 3.400 Euro verurteilt wurde. Das Unternehmen hat auch hier Berufung eingelegt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob der Austausch der Bleileitungen so lange hinausgezögert werden kann, bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind. Die Mieter jedoch hoffen auf eine zügige Lösung, um endlich wieder unbedenkliches Wasser aus dem Hahn trinken zu können.