Frau mit 2,31 Promille verunglückt: Auto tegen Baum nach Reh-Ausweichmanöver!

Eine 36-jährige Frau aus Ostholstein verunfallte nach einem Ausweichmanöver gegen einen Baum. Alkoholtests ergaben 2,31 Promille.

Eine 36-jährige Frau aus Ostholstein verunfallte nach einem Ausweichmanöver gegen einen Baum. Alkoholtests ergaben 2,31 Promille.
Eine 36-jährige Frau aus Ostholstein verunfallte nach einem Ausweichmanöver gegen einen Baum. Alkoholtests ergaben 2,31 Promille.

Frau mit 2,31 Promille verunglückt: Auto tegen Baum nach Reh-Ausweichmanöver!

Ein nächtlicher Vorfall in Malente sorgt für Aufsehen. Am 17. Juli um circa 22:15 Uhr musste eine 36-jährige Frau aus Ostholstein ihr Auto, einen Opel Astra, zum Ausweichmanöver ansetzen, um einem Reh auf der Rövkampallee auszuweichen. Bei diesem Manöver kam sie nach rechts von der Straße ab und schrammte gegen einen Baum, was schließlich dazu führte, dass ihr Auto quer auf der Fahrbahn stand. LN Online berichtet, dass die Landstraße 174 für die Bergungsarbeiten komplett gesperrt wurde.

Die betroffene Frau erlitt leichte Verletzungen und wurde zur Vorsorge ins Krankenhaus gebracht. Doch das war nicht das einzige Problem. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,31 Promille, was weit über der gesetzlichen Grenze liegt. Laut den rechtlichen Bestimmungen ist ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und es handelt sich um eine Straftat. In diesem Fall hat die Polizei Malente daher Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt und eine Blutprobe entnommen.

Rechtliche Folgen von Alkohol am Steuer

Alkoholkonsum hinter dem Steuer ist in Deutschland kein Pappenstiel. Die Promillegrenzen sind klar definiert. So gilt für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bereits ab 0,3 Promille drohen rechtliche Konsequenzen, während ab 0,5 Promille nicht nur ein Bußgeld von 500 Euro, sondern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen. Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig und es wird rechtlich geahndet, was unter § 316 StGB geregelt ist. ADAC hebt hervor, dass die Rücknahme des Führerscheins in diesen Fällen nicht selten ist.

Erst bei Werten ab 1,6 Promille muss sich der Betroffene einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, um einen Führerschein neu zu beantragen. Im Falle von Alkoholfahrten unterhalb dieser Grenze muss ebenfalls mit rechtlichen Maßnahmen gerechnet werden, wie etwa der Pflicht zur Teilnahme an Aufbauseminaren oder einer Verlängerung der Probezeit. Jusora betont, dass Kontrollen auch für Fahranfänger und unerfahrene Fahrer gelten, wobei hier die gleichen Strafen wie für erfahrene Fahrer zur Anwendung kommen.

Der Vorfall in Malente zeigt einmal mehr, wie gefährlich Alkohol am Steuer ist und welche gravierenden Konsequenzen dies haben kann. Es gilt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ernst zu nehmen und verantwortungsbewusst zu handeln – denn da liegt was an!