Mordprozess in Kiel: Angeklagter schweigt über brutales Verbrechen
Mordprozess gegen Manuel A. am Landgericht Kiel: Anklage wegen Eifersucht, Zeugenberichte und psychiatrische Gutachten prägen die Verhandlung.

Mordprozess in Kiel: Angeklagter schweigt über brutales Verbrechen
Die angespannten Nerven am Landgericht Kiel sind spürbar, während der Mordprozess gegen Manuel A. in die nächste Runde geht. Am 7. November 2025 hat sich der Beschuldigte, der wegen doppeltem Mord an seiner Ex-Partnerin Silke E. und deren Freund Roman B. angeklagt ist, erneut im Gerichtssaal zu Wort gemeldet. Jedoch blieb sein Schweigen der Hauptakte im heutigen Verfahren, denn er stellte klar, dass er „heute und in der Zukunft“ keine Fragen beantworten werde, was zu einem verfrühten Ende des Prozesstags führte.
Kein Wort über die mutmaßlichen Taten, die sich am 16. November 2024 in Schackendorf ereigneten. Laut der Anklage hat Manuel A. seine Ex-Freundin und deren neuen Lebensgefährten mit einem Universalmesser attackiert. Silke E. verblutete vor Ort an 14 Messerstichen, während Roman B. schwer verletzt überlebte, aber schließlich an seinen Verletzungen starb, und zwar am 13. März 2025. Dieser grausame Verlauf der Ereignisse macht klar, dass hier nicht nur simple Eifersucht am Werk war, sondern auch eine psychopathische Veranlagung bei A., wie ein psychiatrisches Gutachten nahelegt. A. wird eine narzisstische Persönlichkeit und volle Steuerungsfähigkeit attestiert, was die Staatsanwaltschaft zu dem Antrag führt, ihn lebenslang hinter Gitter zu bringen.
Chronologie der Verbrechen
Eine detaillierte Chronologie von erschütternden Ereignissen begleitet diesen Fall. Alles begann am 23. August 2024, als Manuel A. in die Wohnung von Silke E. einbrach, bewaffnet mit einer 60 cm langen Eisenstange. Er fesselte die 16-jährige Tochter von Silke sowie eine 18-Jährige und drohte, Suizid zu begehen. Silke E. konnte ihn beruhigen und im Zuge dessen wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Doch anstatt sich zu bessern, trug A. seinen Groll über die Trennung weiter und beging schließlich das Ungeheuerliche.
- 23. August 2024: Einbruch in die Wohnung, Bedrohung und Freiheitsberaubung.
- 16. November 2024: Überfall auf Silke E. und Roman B. vor dem Haus.
- 6. Dezember 2024: Beerdigung von Silke E. in Wahlstedt.
- 13. März 2025: Roman B. stirbt an Komplikationen.
Am Landgericht wird A. von seinem Verteidiger Andreas Meyer begleitet, dessen Verteidigungsstrategie ein eher problematisches Terrain betritt. Der Verteidiger erntete Gelächter von den Nebenklägern, was ihm sichtlich missfiel, und die Stimmung im Gerichtssaal wurde dadurch enorm angespannt. Anwalt Dirk Hein, der für die Hinterbliebenen von Silke E. spricht, sieht klare Widersprüche in den Aussagen von A. und ist überzeugt, dass diese für das Urteil ausschlaggebend sein werden.
Ausblick auf den Prozess
Der Prozess ist nun in einer entscheidenden Phase. Am 27. November kommt Dr. Thomas Bachmann zurück, um sein Gutachten zu ergänzen. Die Plädoyers sind für Anfang Dezember angesetzt, und das Urteil wird voraussichtlich noch vor Weihnachten fallen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Dinge entwickeln werden, während die Gräueltaten weiter im öffentlichen Fokus stehen. Dieser Fall wird die Kölner und schleswig-holsteinische Gesellschaft noch lange beschäftigen.
Die Schwere der Vorwürfe und das damit verbundene psychische Spiel machen deutlich: Hier geht es um mehr als nur um eine Gerichtsschlacht. Die betroffenen Familien müssen einen unfassbaren Verlust verkraften, und die Frage, wie es zu solchen Taten kommen kann, bleibt offen.