Sportmilliarde in Schleswig-Holstein: Chancen oder bürokratischer Albtraum?
Schleswig-Holstein kritisiert die „Sportmilliarde“: 333 Mio. Euro für Sportstätten, Fristen und Anforderungen sorgen für Bedenken.

Sportmilliarde in Schleswig-Holstein: Chancen oder bürokratischer Albtraum?
Die Vorfreude auf das Förderprogramm „Sportmilliarde“ des Bundes ist in Schleswig-Holstein groß, doch schon vor dem offiziellen Start gibt es kritische Stimmen. Der Startschuss für das Programm fällt am 10. November 2025, wenn Kommunen ihre Interessenbekundungen für dringend benötigte Sanierungsprojekte einreichen können. Der Stichtag endet am 15. Januar 2026. Insgesamt stehen bundesweit 333 Millionen Euro in einer ersten Tranche zur Verfügung, um den Sanierungsstau bei Sportstätten abzubauen. Doch die Hürden sind hoch, wie kn-online berichtet.
Das Programm zielt darauf ab, sowohl kommunale Sportstätten als auch Einrichtungen von überregionaler Bedeutung zu modernisieren. Für die Anerkennung der Projekte müssen die Kommunen Entwurfsplanungen sowie einen Rats- oder Kreistagsbeschluss vorlegen. Der stellvertretende Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Thorsten Karstens, zeigt sich besorgt: Die kurzfristige Frist und die anspruchsvollen Anforderungen könnten dazu führen, dass manche Kommunen nicht rechtzeitig ihre Anträge stellen können.
Hürden und mögliche Unterstützung
Kiel selbst sieht in der Zweistufigkeit des Verfahrens einen sinnvollen Ansatz, kritisiert jedoch ebenfalls die gestellte Frist. Der Eigenanteil für Förderungen liegt bei 55 Prozent, kann aber in Fällen von Haushaltsnotlage auf 25 Prozent sinken. Die Frage bleibt, wie die Kommunen mit diesem Eigenanteil umgehen werden. Zugegeben hat die Landeshauptstadt Kiel große Hoffnungen, sieht jedoch Schwierigkeiten bei der Bereitstellung dieses Eigenanteils.
Neumünster ist ebenfalls aktiv und arbeitet an passenden Projekten. Stadtbaurätin Sabine Kling hat jedoch gemischte Erwartungen und ist gespannt, welche Zuschläge die Stadt erhalten wird. Die Kommunen wissen, dass der Investitionsbedarf für Sportanlagen in Schleswig-Holstein äußerst hoch ist – die Stadt Lübeck schätzt die Notwendigkeit für die Sanierung städtischer Sporthallen auf ganze 150 Millionen Euro. Karstens betont: „Der bestehende Investitionsbedarf kann durch das Fördergeld nicht gedeckt werden.“ Diese Einschätzung zeigt deutlich, dass trotz staatlicher Unterstützung noch viel zu tun ist.
Das große Ziel der Sportmilliarde
Das Institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung erläutert die Ziele des Förderungspakets ausführlich: Neben der Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten, die von der infrastrukturellen Relevanz sind, werden auch energetische Sanierungen in den Fokus genommen. Dabei ist das Projekt auch Teil eines größeren Plans zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklungen.
Antragsberechtigt sind nicht nur Gemeinden und Kreise, auch eine Weiterleitung der Förderung an Dritte ist erlaubt. Die Fördersumme reicht von 250.000 Euro bis hin zu 8 Millionen Euro. Bei Haushaltsnotlagen kann die Förderquote sogar bis zu 75 Prozent betragen. Das macht eine Antragstellung dennoch attraktiv.
Für alle interessierten Kommunen stehen ab dem 3. November 2025 eine Hotline und eine digitale Informationsveranstaltung zur Verfügung, um Fragen zum Programm zu klären. So will das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sicherstellen, dass sich möglichst viele Gemeinden auf den Weg machen, ihre Sportstätten fit für die Zukunft zu machen.
Die Frage bleibt, ob den hohen Erwartungen auch die nötige Bürokratie gerecht wird. Vieles hängt nun davon ab, wie die Kommunen die Herausforderung annehmen und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einreichen.