Teilzeit im Fokus: 29% der Deutschen arbeiten weniger – was nun?
Am 17.06.2025 liefert die Europäische Arbeitskräfteerhebung interessante Daten zur Arbeitszeit in Deutschland im Vergleich zur EU.

Teilzeit im Fokus: 29% der Deutschen arbeiten weniger – was nun?
In Deutschland wird die Arbeitswelt von einem besonderen Trend geprägt: Die Teilzeitarbeit. Dies macht sich besonders bei den Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren bemerkbar, wo bereits 29 % der Beschäftigten in Teilzeit arbeiten. Lediglich in den Niederlanden (43 %) und Österreich (31 %) ist die Teilzeitquote höher, wie die Tagesschau berichtet. Im Gegensatz dazu liegt der EU-Durchschnitt bei lediglich 18 %.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland beträgt 40,2 Stunden, während der Schnitt in der EU bei 40,3 Stunden liegt. Insgesamt arbeiten alle Erwerbstätigen in Deutschland im Durchschnitt 34,8 Stunden pro Woche, im Vergleich zu 37,1 Stunden in der EU.
Ein Blick auf die Teilzeitbeschäftigung
Vor allem Frauen nutzen die Vorteile der Teilzeitarbeit: 48 % der erwerbstätigen Frauen in Deutschland sind Teilzeit beschäftigt, während es bei den Männern nur 12 % sind. Dieser Trend zeichnete sich bereits 2018 ab, als 47,9 % der Frauen und 11,2 % der Männer in Teilzeit arbeiteten. Im Dienstleistungsbereich ist Teilzeitarbeit besonders verbreitet, wohingegen sie im produzierenden Gewerbe eher selten vorkommt. Laut bpb ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtbeschäftigung 2019 auf 27,2 % gestiegen.
Die Entwicklung der Teilzeitarbeit bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Viele Unternehmen schätzen die Flexibilität, die Teilzeitarbeitskräfte bieten. Dies ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, berufliche und private Anforderungen besser in Einklang zu bringen. „Mütter profitieren besonders von dieser Flexibilität“, sagt die Hans-Böckler-Stiftung. Sie fordert jedoch auch eine stärkere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und warnt vor möglichen Nachteilen wie geringerem Verdienst oder eingeschränkten Aufstiegschancen.
Vorgehensweisen und Regelungen
Die Regelungen zur Teilzeitarbeit werden im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegt. Dieses Gesetz garantiert einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung in Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten. Zudem begeben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Fällen auf eine gemeinsame Vereinbarung, um etwaige Vertretungspflichten zu klären. So ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, für einen anstehenden Job-Sharing-Kollegen einzuspringen, wenn dies eine Verlängerung der Arbeitszeit bedeutet, es sei denn, eine ausdrückliche Vereinbarung wird getroffen, wie auf bmas.de zu lesen ist.
Die Herausforderungen der Teilzeitarbeit liegen vor allem in der Gefahr der „Teilzeitfalle“, wo Beschäftigte am Rande des Arbeitsmarkts bleiben. Frauen, die aus familiären Gründen in Teilzeit arbeiten, haben oft einen höheren Bildungsabschluss als Männer in vergleichbaren Positionen, tragen jedoch ein höheres Risiko, in der finanziellen Unsicherheit zu landen.
Die Diskussion über die Ausweitung der Arbeitszeiten wird in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit lauter. Die Bundesregierung plant die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, was auf Bedenken bei den Gewerkschaften stößt, da die tägliche Höchstarbeitszeit dadurch potenziell erhöht werden könnte. Yvonne Lott von der Hans-Böckler-Stiftung mahnt hier zur Vorsicht, insbesondere für Arbeitnehmer mit Sorgeverpflichtungen. Ein ausgewogenes Maß an Flexibilität und Sicherheit in der Arbeit ist hier von größter Bedeutung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Teilzeitarbeit in Deutschland besonders hoch im Kurs steht. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich Gesetzesänderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf diese Entwicklung auswirken werden.