Neues Gesetz: Mindestabstände für Windparks in MV sorgen für Aufregung!

Neues Gesetz: Mindestabstände für Windparks in MV sorgen für Aufregung!
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine bedeutende Gesetzesänderung angestrebt, die sich direkt auf den Ausbau von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohnsiedlungen auswirkt. Dies betrifft sowohl den Bau neuer Windparks als auch das sogenannte Repowering, das Ersetzen alter Windräder durch modernere und leistungsstärkere Modelle. Laut einem Bericht von Süddeutschen Zeitung sollen künftig Mindestabstände von 1.000 Metern zu geschlossenen Siedlungen und 800 Metern zu Splittersiedlungen eingehalten werden.
Dieses Vorhaben wurde von den Regierungsfraktionen SPD und Linke in den Landtag eingebracht, um Unsicherheiten in Regionen ohne gültige Planung zu beseitigen und die Akzeptanz der Bevölkerung für die Windkraft zu erhöhen. Wirtschaftsminister Wolfgang Blank hebt hervor, dass der Erfolg der Windkraft nur mit der Unterstützung vor Ort möglich sei. Aktuell gestatten Sonderregelungen des Bundes, dass neue Windräder in bestehenden Parks näher an bewohnten Gebieten errichtet werden dürfen. Dies führt jedoch zu teils heftigen Debatten im Landtag.
Politische Reaktionen und Herausforderungen
Die Opposition lässt nicht auf sich warten: Die AfD lehnt die Energiewende grundsätzlich ab, während die CDU für größere Abstände plädiert, ähnlich den Regelungen in Bayern. Die Grünen sehen die geplante Gesetzesänderung als Eingriff in kommunale Rechte. Bis zum 30. Juni 2025 waren in Mecklenburg-Vorpommern 1.853 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 3.852 Megawatt in Betrieb, was 5,9% des gesamten Bestands in Deutschland entspricht.
Darüber hinaus hat Mecklenburg-Vorpommern mit 45 Monaten die längsten Genehmigungsverfahren in Deutschland, während der Bundesdurchschnitt lediglich 18 Monate beträgt. Diese langen Wartezeiten könnten zudem die Umsetzung der neuen Regelungen beeinflussen.
Repowering als Schlüssel zu höherer Effizienz
Das Thema Repowering gewinnt in der aktuellen Diskussion an Bedeutung. Laut Umweltbundesamt stellt es einen zentralen Baustein zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung dar. Durch das Ersetzen alter Anlagen kann die installierte Leistung an bestehenden Standorten kurzfristig gesteigert werden. Diese Maßnahme fördert die Anpassung und Neuordnung der Standorte und findet Unterstützung durch die Publikation „Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung“.
Diese Publikation bietet Planungsträgern rechtliche Neuerungen und planerische Möglichkeiten, wobei die Einschränkungen bis 2030 erheblich sind, besonders bezüglich der Steuerungsmöglichkeiten in der räumlichen Planung. Laut dem Baugesetzbuch ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass dem Repowering bis zur Erreichung der Flächenbeitragswerte keine Ausschlusswirkung entgegengehalten werden kann, außer die Grundzüge der Planung werden tangiert.
Rechtliche Aspekte und Flächensicherung
Das Repowering verlangt jedoch auch eine klare Regelung bezüglich der Grundstückssicherung. Laut einem Fachartikel auf Windindustrie in Deutschland wird die langfristige Sicherung von Flächen für Repowering-Projekte immer wichtiger. Betreiber suchen nach verlässlichen Vertragsarten, seien es langfristige Vollverträge oder aufschiebend bedingte Verträge. Die Herausforderungen in diesem Bereich sind groß, vor allem beim Wechsel des Vertragssystems und der Finanzierung.
Ob die geplanten gesetzlichen Regelungen tatsächlich zu einer zügigen Umsetzung der Windkraftprojekte führen werden, bleibt fraglich. Die rechtssicheren Grundstücksnutzungsverträge stehen dabei im Mittelpunkt für den Erfolg der Repowering-Vorhaben.
Mecklenburg-Vorpommern steht vor der Herausforderung, die Weichen für eine zukunftsfähige Energiepolitik zu stellen, ohne die Bedürfnisse und Sorgen der Bevölkerung aus den Augen zu verlieren. Der Dialog zwischen den politischen Akteuren und der Zivilgesellschaft wird entscheidend für die Akzeptanz des Windfußabdrucks in der Region sein.