Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderungen: So können hohe Kosten steuerlich abgesetzt werden

Die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Aspekt, der häufig übersehen wird. Oftmals können behinderte Personen und ihre Pflegepersonen erhebliche Kosten im Zusammenhang mit der Behinderung steuerlich absetzen, was zu einer finanziellen Entlastung führen kann.

Was bedeutet das?

Bei der Steuererklärung können verschiedene Gebühren und Ausgaben berücksichtigt werden, von denen viele Menschen nicht einmal wissen, dass sie absetzbar sind. Besonders Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, viele ihrer täglichen Kosten steuerlich geltend zu machen, abhängig vom Grad der Behinderung.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Der Pauschbetrag variiert je nach Grad der Behinderung, wobei bei einem Grad von 20 bis 100 ein Betrag zwischen 384 und 2840 Euro pro Jahr angerechnet wird. Dieser Betrag soll die alltäglichen Ausgaben abdecken, während zusätzliche Kosten, die direkt durch die Behinderung entstehen, gesondert betrachtet werden müssen.

Ausgaben wie Arztbesuche, Operationskosten und Medikamentenausgaben können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Ebenso können Fahrtkosten, die aufgrund der Behinderung anfallen, pauschal abgesetzt werden. Dabei gilt, je höher der Grad der Behinderung, desto höher der Pauschbetrag.

Die Pauschbeträge im Überblick:

Grad der Behinderung Pauschbetrag
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro
50 1140 Euro
60 1440 Euro
70 1780 Euro
80 2120 Euro
90 2460 Euro
100 2840 Euro

Zusätzlich können Personen mit besonderen Bedürfnissen wie Gehbehinderte, Blinde, Taubblinde oder hilflose Menschen eine Fahrtkostenpauschale von bis zu 4500 Euro geltend machen. Pflegepersonen, die keine Bezahlung für ihre Leistungen erhalten, können ebenfalls bestimmte Pauschbeträge absetzen, abhängig vom Pflegegrad.

Die Berücksichtigung dieser steuerlichen Vorteile kann wesentlich dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Menschen mit Behinderungen und ihre Pflegepersonen zu reduzieren und einen gerechten Ausgleich für die zusätzlichen Kosten zu schaffen, die mit der Behinderung einhergehen.

NAG