Bundespolizei verhängt Verbot: Keine gefährlichen Gegenstände in Berlins S-Bahnhöfen!

Die Bundespolizeidirektion Berlin hat ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an bestimmten S-Bahnhöfen in Berlin erlassen. Dieses Verbot gilt vom 7. Oktober bis zum 3. November 2024, täglich von 14 bis 4 Uhr. Betroffen sind die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Ausgenommen sind die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe. Das Verbot wurde aufgrund eines Anstiegs von Gewaltdelikten, bei denen gefährliche Gegenstände wie Messer und Schlagstöcke verwendet wurden, eingeführt, um Reisende und Einsatzkräfte zu schützen.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots konsequent überwachen und kontrollieren. Verstößen drohen die Sicherstellung der gefährlichen Gegenstände und ein Zwangsgeld. Die Polizei argumentiert, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die Sicherheit auf den Bahnanlagen zu gewährleisten. Weitere Details zu dieser Regelung sind auf www.presseportal.de erhältlich.