Ausbildungsbürgeramt Schlesische Straße 27 A bleibt bis März 2024 geschlossen
Das Ausbildungsbürgeramt in der Schlesischen Straße 27 A bleibt aufgrund der Vorbereitung für die Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2023 bis zum 3. März 2024 komplett geschlossen. Abholungen von Dokumenten werden stattdessen im Bürgeramt 1 in der Yorckstraße 4 möglich sein. Die genauen Abholungszeiten sind montags von 8 bis 15 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr. Am 28. Dezember wird eine Ausnahme gemacht und die Abholung ist von 8 bis 14 Uhr möglich.
Diese Änderungen können vor allem für die Einwohner und Einwohnerinnen von Berlin relevant sein, die in diesem Zeitraum auf die Dienstleistungen des Ausbildungsbürgeramts angewiesen sind. Es ist wichtig, dass sie sich über die geänderten Öffnungszeiten informieren, um nicht vor verschlossenen Türen zu stehen.
Die Schließung des Ausbildungsbürgeramts könnte auch historische Bedeutung haben, denn Wahlen und politische Ereignisse haben oft einen direkten Einfluss auf das öffentliche Leben und die Verwaltungstätigkeiten. Es ist daher durchaus möglich, dass ähnliche Schließungen bereits in der Vergangenheit aufgrund von Wahlen oder politischen Umbrüchen vorgekommen sind.
Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu informieren, sind die Medienkontakte des Bürgeramts ebenfalls von Bedeutung. Die angegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer können genutzt werden, um bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten Kontakt aufzunehmen.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Abholungszeiten im Bürgeramt 1 in der Yorckstraße 4, die für die genannte Zeit gelten:
| Wochentag | Uhrzeit |
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| Montag | 8 bis 15 Uhr |
| Dienstag | 8-12 Uhr, 13-18 Uhr |
| Mittwoch | 8 bis 14 Uhr |
| Donnerstag | 8-12 Uhr, 13-18 Uhr |
| Freitag | 8 bis 13 Uhr |
| 28. Dezember | 8 bis 14 Uhr |
Die Tabelle kann als praktische Referenz für alle Bürgerinnen und Bürger dienen, die während der genannten Zeit Dienstleistungen im Bürgeramt in Anspruch nehmen müssen.
Quelle: www.berlin.de
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