Klage eines Auslandsdeutschen gegen Briefwahlfrist: Gericht weist Antrag zurück
Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin, Deutschland - Ein im Ausland lebender Deutscher hat einen gescheiterten Versuch unternommen, gerichtlich seine Teilnahme an der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seinen Eilantrag zurück, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag bestätigte. Der Kläger, wohnhaft in Südafrika, machte geltend, dass er trotz der kurzen Briefwahlfrist nicht in der Lage sei, seine Stimme rechtzeitig abzugeben. Er befürchtete, dass seine Briefwahlunterlagen aufgrund der langen Postlaufzeiten nicht rechtzeitig an die zuständige Briefwahlstelle in Berlin ankommen würden.
Das Verwaltungsgericht erklärte den Eilantrag für unzulässig und wies darauf hin, dass die Überprüfung des Wahlverfahrens, einschließlich aller Vorbereitungen, in die Zuständigkeit des Bundestages falle. Ein Verfahren zur Wahlprüfung könne erst nach der Wahl eröffnet werden. Das Gericht stellte fest, dass im vorliegenden Fall keine besonderen Umstände vorlägen, die ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen könnten.
Kurze Fristen und Unterstützung für Wähler im Ausland
Der Hintergrund für diesen Rechtsstreit ist die verkürzte Frist für Briefwahlen bei der anstehenden Wahl, die üblicherweise sechs Wochen beträgt. Bei der vorgezogenen Wahl sind es jedoch lediglich zwei Wochen. In Berlin werden die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. Februar verschickt, wohingegen in anderen Bundesländern der Versand bereits am 4. Februar beginnt. Wähler im Ausland haben die Möglichkeit, Unterstützung durch deutsche Auslandsvertretungen zu erhalten oder kostenpflichtige Expressdienste zu nutzen.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes leben schätzungsweise drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland, von denen nicht alle wahlberechtigt sind. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann der Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Informationen zur Briefwahl in Berlin
Die Briefwahlstelle in Berlin befindet sich im Aufgang A der Volkshochschule, im 3. Stock, Raum 3101. Die Öffnungszeiten gelten ab dem 10. Februar 2025. An diesem Tag beginnt auch der Versand der Briefwahlunterlagen. Wähler können ihre Stimme per Briefwahl abgeben, müssen jedoch beachten, dass sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen sind. Um Probleme mit langen Postlaufzeiten zu vermeiden, wird auch die persönliche Abgabe in einer Briefwahlstelle vor Ort empfohlen. Die Briefwahlstellen sind ab dem 10. Februar 2025 offiziell geöffnet.
Wahlberechtigte, die ihren Wahlschein beantragen möchten, haben hierfür bis zum 18. Februar 2025 Zeit. Wenn die Briefwahlunterlagen an eine Adresse außerhalb Berlins gesendet werden sollen, ist es besonders wichtig, die Versandzeiten zu berücksichtigen, um eine rechtzeitige Stimmabgabe zu gewährleisten.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingehen. Für die Abgabe von Briefwahlunterlagen in einem Wahllokal ist es notwendig, dass die Wähler ihren Wahlschein mitbringen. Wer unbefugt wählt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, da dies als strafbare Handlung gilt.
Für weitere Informationen zu den Antragsfristen und dem Ablauf der Briefwahl können Interessierte die Dienstleistungen des Landes Berlin in Anspruch nehmen oder sich direkt an die Bezirkswahlämter wenden, die detaillierte Auskünfte geben können.
Für mehr Informationen zur Wahl und zur Beantragung der Briefwahlunterlagen, siehe rbb24 und service.berlin.de.
Details | |
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Vorfall | Wahlen |
Ursache | kurze Briefwahlfrist, lange Postlaufzeiten |
Ort | Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin, Deutschland |
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