Berliner Muslimin kämpft um das Recht, mit Niqab Auto zu fahren!

Berlin, Deutschland - In Berlin klagt eine Muslimin gegen das Land Berlin, um das Autofahren mit Niqab zu ermöglichen. Dieser Gesichtsschleier, der das Gesicht bis auf einen Sehschlitz bedeckt, wurde ihr von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde untersagt. Die Gerichtsverhandlung findet am 15. Januar statt, und die Klägerin fordert eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot, das in der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist. Sie beruft sich auf ihre religiösen Überzeugungen und sieht in der Ablehnung eine Verletzung ihrer Grundrechte, berichtet die B.Z.

Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet. Eine Entscheidung wird noch während des Gerichtsverfahrens erwartet. Nach den Regelungen darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen, um die Identifizierbarkeit zu gewährleisten. In speziellen Fällen kann jedoch eine Ausnahme beantragt werden, was in der Vergangenheit bereits von mehreren deutschen Gerichten geprüft wurde.

Vorangegangene Entscheidungen und Herausforderungen

Bereits im August 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Antrag einer anderen Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot abgelehnt wurde. In diesem Kontext stellten die Richter fest, dass die Klägerin nicht ausreichend dargelegt habe, wie verschleierte Frauen bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden könnten. Zudem sei die ungehinderte Rundumsicht für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer von zentraler Bedeutung.

Die Klägerin, die seit sieben Jahren einen Niqab trägt und gerade ihren Führerschein macht, betont, dass sie auf ein Auto angewiesen sei. Als alleinerziehende Mutter, die auf dem Land wohnt, erfordert ihre Lebenssituation Mobilität. Die aktuelle Regelung ist für sie ein großes Hindernis, um die notwendigen Fahrstunden zu absolvieren und die praktische Fahrprüfung abzulegen, wie sie erklärt, während die B.R. darüber berichtet.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2017 verabschiedete der Bundesrat eine Verordnung, die das Verbergen des Gesichts beim Autofahren nicht mehr zulässt, wenn dies die Identifizierung der Person bei Verkehrskontrollen, wie Blitzen, verhindert. Somit sind auch andere Formen der Vollverschleierung, wie Burka und Nikab, verboten, da laut Straßenverkehrsordnung das Gesicht so sichtbar sein muss, dass der Fahrer erkennbar bleibt. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Kraftfahrzeugregelungen und die damit verbundenen Klagen werfen Fragen nach der Balance zwischen religiösen Freiheiten und der Verkehrssicherheit auf. Der Ausgang dieses Verfahrens dürfte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle in der Zukunft haben.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Berlin, Deutschland
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