Skurriles Zoll-Abenteuer: Mann schmuggelt lebende Schlange in Unterhose!

Flughafen BER, 12529 Berlin, Deutschland - Am Flughafen BER ereignen sich täglich viele Geschichten – vom herzlichen Abschied bis hin zu skurrilen Entdeckungen. Eine besonders skurrile Episode lieferte ein Reisender, der eine lebende Schlange in seiner Unterhose geschmuggelt hatte. Dies berichtete Zollamtsrat Dennis R. während einer Schichtbegleitung von BERLIN LIVE am Berliner Hauptstadtflughafen. Was der Mann konkret mit der Schlange bezweckte, blieb unklar, jedoch wurde das Tier vom Zoll beschlagnahmt.

Die Arbeit der Zollbeamten am Flughafen beschränkt sich nicht nur auf die Herausziehung lebender Tiere. Ein breites Spektrum an unerlaubten Gegenständen, von Betäubungsmitteln bis hin zu Geld und Zigaretten, erreichen die Beamten: „Es reicht von ‚Ich hab einen Fehler gemacht‘ bis hin zu abenteuerlichen Ausreden“, erklärte Dennis R. über die täglichen Begegnungen mit Reisenden.

Kuriositäten und Artenschutz

Besonders häufig kommt es zur Beschlagnahmung von Waren im Zusammenhang mit Artenschutz. „Es gab bereits Fälle von ausgestopften Krokodilen, die in Teppiche eingewickelt waren“, fügte der Zollamtsrat hinzu. Sobald lebende Tiere im Spiel sind, kooperieren die Beamten eng mit Tierschutzorganisationen, um eine artgerechte Haltung sicherzustellen. Während es immer wieder zu skurrilen Entdeckungen kommt, bleibt eine häufige Thematik den Zollbeamten nicht erspart: Tabakwaren und Goldschmuck. Besonders im Fokus stehen seit einiger Zeit auch Betäubungsmittel wie Marihuana.

Ein häufiges Problem dabei ist, dass viele Passagiere sich nicht über die erlaubten und unerlaubten Gegenstände im Klaren sind, besonders im Hinblick auf die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Ländern. Dies ist besonders relevant, seit Cannabis in Deutschland legalisiert wurde, jedoch in vielen anderen Ländern nach wie vor illegal ist.

Waren und Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Doch nicht nur skurrile Fälle bestimmen den Zollalltag. Reisende mit Wohnsitz außerhalb der EU haben die Möglichkeit, sich die beim Einkauf in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstatten zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage von Einkäufen, Rechnungen und Reisedokumenten beim Zoll. Die Bestätigung dieser Unterlagen erfolgt an den Zollschaltern, die sich im Terminal 1 befinden, wo auch das Reisegepäck abtransportiert wird, wie ber.berlin-airport.de beschreibt.

Für Privatpersonen mit Waren im Handgepäck ist es wichtig, nach der Sicherheitskontrolle direkt zur Handgepäckabfertigung des Zolls zu gehen. Ergänzende Informationen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer sind in den nahegelegenen Cash Refund Offices von Global Blue und Travelex erhältlich, wo Reisende die Erstattung in bar oder als Gutschrift auf ihre Kreditkarten erhalten können.

Angesichts der Vielzahl an Bestimmungen und den oft skurrilen Fällen, mit denen es der Zoll am Flughafen zu tun hat, empfiehlt es sich für Reisende, die Regeln und Gesetze vor ihrer nächsten Reise genau zu studieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Details
Vorfall Schmuggel
Ort Flughafen BER, 12529 Berlin, Deutschland
Quellen