Verzögerungen beim Start der Cannabis-Anbaugemeinschaften in Berlin: Woran es hakt
Start der Cannabis-Anbaugemeinschaften verzögert sich
Die geplante Einführung von Cannabis-Anbaugemeinschaften in Berlin verzögert sich und sorgt für Unmut bei den Bürgern. Ursprünglich sollten ab dem 1. Juli nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern die Möglichkeit haben, gemeinsam Cannabis anzubauen und untereinander zum Eigenkonsum abzugeben. Doch aufgrund fehlender Verordnungen fehlen den Bezirksämtern die rechtlichen Grundlagen, um die Anträge zu bearbeiten.
Die Cannabis-Anbaugemeinschaften wurden durch ein Bundesgesetz ermöglicht, um den Eigenanbau von Cannabis für den persönlichen Gebrauch zu legalisieren. Allerdings hat Berlin es versäumt, die erforderlichen Regelungen zu erlassen, wodurch die Umsetzung des Gesetzes zum Stillstand gekommen ist.
Die Verantwortlichen aus den Bezirken kritisieren die fehlende Vorbereitung und das Fehlen einer klaren Zuständigkeit. Die Bezirksämter sind nicht ausreichend mit Personal ausgestattet, um die zusätzliche Aufgabe der Bearbeitung der Anträge zu leisten. Dies führt zu Frustration und Verzögerungen, da die Verantwortung für die Umsetzung bei den Bezirken liegt, aber keine klaren Zuständigkeiten festgelegt wurden.
Der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschland (CAD) kritisierte die Situation und bezeichnete die Übergangslösung als unausgereift. Ein Verein, der sich bereits in Berlin niedergelassen hatte, entschied sich daher, seinen Satzungssitz nach Brandenburg zu verlegen, um dort schnell eine Genehmigung zu erhalten.
Viele Bezirke in Berlin haben noch keine Anträge erhalten und warten auf die endgültige Verordnung, um mit der Bearbeitung beginnen zu können. Die fehlende Klarheit und einheitliche Handhabung des Gesetzes führen zu Unsicherheit und Verzögerungen.
Es bleibt abzuwarten, wann die erforderlichen Verordnungen erlassen werden und die Bezirksämter die Anträge zur Gründung von Cannabis-Anbaugemeinschaften bearbeiten können.
– NAG