Ex-Gerichtspräsident Kroiß: Berufung gegen Urteil wegen sexueller Belästigung!
Traunstein, Deutschland - Der Fall um Prof. Dr. Ludwig Kroiß, den ehemaligen Präsidenten des Traunsteiner Landgerichts, zieht weiterhin Aufmerksamkeit auf sich. Im Juni 2024 wurde er wegen sexueller Belästigung verurteilt. Konkret ging es um einen Vorfall im September 2021, bei dem er eine Sekretärin in seinem Büro nach Feierabend küsste. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Angesichts der Schwere der Vorwürfe plant Kroiß, gegen das Urteil Berufung einzulegen, die für den 25. und 26. Juni sowie den 1., 2. und 3. Juli 2025 am Landgericht München I angesetzt ist. Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9 Uhr, berichtet rosenheim24.de.
Kroiß bestritt die Vorwürfe vehement und sprach von einem „Komplott“ gegen ihn. Zu Prozessbeginn äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen, und sein Anwalt kritisierte den Strafbefehl als unbegründet. Er wies darauf hin, dass das Amtsgericht auf eine angekündigte Stellungnahme nicht gewartet habe. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Gerichtspräsidenten eingeleitet. In der Folge wurde er vom Dienst suspendiert, und seine Pension wurde gekürzt. Auch seine vorläufige Suspendierung wurde im Oktober 2024 vom Dienstgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth angeordnet, wobei ihm die Hälfte seiner laufenden Dienstbezüge vorenthalten wurde. Im Januar 2025 trat Kroiß schließlich aus dem Justizdienst aus.br.de
Schwierige Beziehung und Folgen für die Betroffene
Die Sekretärin, die zur Zielscheibe von Kroiß‘ Handlungen wurde, beschrieb ihr Verhältnis zu ihm als schwierig und gab an, sich nach dem Vorfall unwohl gefühlt zu haben. Dies wirft ein Licht auf die emotionalen und psychologischen Folgen sexueller Belästigung, die oft in der Arbeitswelt vorkommen. Der Fall Kroiß ist nicht nur ein Beispiel für individuelles Fehlverhalten, sondern spiegelt auch ein größeres gesellschaftliches Problem wider. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung in ihrer Zusammenfassung zur Rechtslage und Rechtsprechung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erklärt, sind unerwünschte, sexuell bestimmte Verhaltensweisen, die die Würde einer Person verletzen, nicht nur rechtlich relevant, sondern auch gesellschaftlich inakzeptabel.
Sexuelle Belästigung kann bereits durch einen einmaligen Übergriff als begangen gelten. Der rechtliche Rahmen in Deutschland sieht vor, dass auch unbeabsichtigtes Verhalten als belästigend gewertet werden kann, und Ausnahmeregelungen existieren, um die Rechte der Betroffenen zu schützen. Dieses Bewusstsein und rechtliche Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren zu einer intensiveren Diskussion über sexuelle Belästigung in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten geführt.
Details | |
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Vorfall | Sexualdelikte |
Ort | Traunstein, Deutschland |
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