Sachsen fordert volle Bundesbeteiligung an DDR-Sonderrenten!
Sachsen, Deutschland - In einer aktuellen Debatte fordern Sachsen und andere ostdeutsche Bundesländer eine verstärkte Bundesbeteiligung an der Finanzierung von Sonder- und Zusatzversorgungsrenten aus der Zeit der DDR. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hebt hervor, dass die Verantwortung für diese Renten beim Bund liege, der als Rechtsnachfolger der DDR angesehen wird. Die ostdeutschen Länder kämpfen seit Jahren für eine entscheidende Rolle des Bundes in der Rentenfinanzierung, da die finanzielle Belastung für die Länder weiter wächst. Sächsische.de berichtet, dass die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD zwar eine Erhöhung des Bundesanteils vorsieht, Sachsen jedoch diese Maßnahmen als unzureichend empfindet.
Die in der DDR bestehenden Zusatz- und Sonderversorgungen sind Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und können mit Betriebsrenten in der Bundesrepublik verglichen werden. Aktuell gibt es insgesamt 31 verschiedene Zusatz- und Sonderversorgungssysteme, die unterschiedliche Berufsgruppen abdecken. Im Jahr 2022 musste Sachsen bereits 758 Millionen Euro für diese Renten aufwenden, während der Bund plant, seinen finanziellen Beitrag um zehn Prozentpunkte zu erhöhen.
Finanzielle Belastung und Forderungen
Kretschmer verlangt eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund, um die finanzielle Belastung der ostdeutschen Länder zu reduzieren. Bis 2024 haben diese Länder insgesamt rund 72 Milliarden Euro für die Versorgungsleistungen an Renten ausgegeben. Der Bund übernimmt mittlerweile die Hälfte dieser Kosten, doch die vollständige Übernahme wird als notwendig erachtet, um eine zukunftsorientierte Lösung für die Sonder- und Zusatzversorgungsrenten zu finden. Im April gab Sachsen eine Protokollerklärung im Bundesrat ab, die die prekäre finanzielle Situation der ostdeutschen Länder thematisiert.
Die Schulden der Kommunen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit belaufen sich Ende 2023 auf rund 31 Milliarden Euro. Hier zeigt sich, dass der Druck auf die ostdeutschen Länder anwächst, während die Problematik der Rentenfinanzierung nicht zukunftsorientiert gelöst wird. Dass die Kinder von Rentnern aus der DDR auch künftig auf Zusatzeinkünfte angewiesen sind, stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, da viele Rentner nur geringe Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung und privater Altersvorsorge haben.
Vergleich zwischen Ost und West
Laut Analyse der Bundeszentrale für politische Bildung sind die Altersrenten in Ostdeutschland im Durchschnitt geringer im Vergleich zu den westlichen Bundesländern. Die Angleichung der Alterssicherungssysteme zwischen Ost und West hat zwar Fortschritte gemacht, allerdings bestehen auch weiterhin spezifische Unterschiede. Bis 2024 gab es besondere Bestimmungen für die neuen Bundesländer, einschließlich unterschiedlicher Berechnungsmethoden für persönliche Entgeltpunkte und Rentenwerte. Diese Regelungen schützten teilweise die Rentenansprüche für Menschen aus der ehemaligen DDR.
Im Jahr 2023 erreichte der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern das Niveau des Westens, allerdings zeigt die Lage, dass die durchschnittlichen Rentenbeträge für Männer bei 1.360 Euro und für Frauen bei 1.155 Euro liegen. Darüber hinaus gibt die Datenlage zu erkennen, dass Renten unter 600 Euro bei Männern und Frauen unterschiedlich stark vertreten sind. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen ostdeutsche Rentner bezüglich ihrer Altersversorgung nach wie vor stehen.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Sachsen, Deutschland |
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