Universität Siegen: Freiversuche für Studierende ab Wintersemester 2025!

Siegen, Deutschland - Ab dem Wintersemester 2025/26 führt die Universität Siegen Freiversuche für Bachelor- und Masterstudierende ein. Dies wurde in einem Beschluss des Senats am 16. April mit großer Mehrheit beschlossen. Dabei gilt die Regelung für alle Fachwissenschaften sowie Lehramtsstudiengänge. Vorausgegangen war eine Vielzahl an Initiativen und Aufforderungen von Seiten der Studierenden und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), die die Universität zu student Freundlicheren Regelungen drängen wollten.

Die neuen Regelungen, die von der Bildungskommission, dem ZLB-Rat und dem Rektorat genehmigt wurden, sehen vor, dass Studierende in Bachelorstudiengängen drei und in Masterstudiengängen zwei Freiversuche erhalten können. Diese Freiversuche können flexibel in selbstgewählten Modulen eingesetzt werden, um nicht bestandene Prüfungen zu streichen. Das Ziel der Regelung besteht darin, Prüfungsangst zu reduzieren und Studierende zu ermutigen, Prüfungen früher abzulegen.

Hintergrund und Entwicklung

Bereits im Frühjahr 2020 hatte das Ministerium für Bildung NRW den Universitäten die Möglichkeit eröffnet, Prüfungsleistungen als Freiversuch zu werten, jedoch zeigte sich die Universität Siegen zunächst zurückhaltend. Obwohl zahlreiche Universitäten in Nordrhein-Westfalen entsprechende Regelungen einführten, verwehrte die Universität Siegen diese Option. Unter dem Druck von Studierenden und des AStA wurde lediglich zugestanden, dass letzte Drittversuche auf Antrag als Freiversuch gewertet werden können. Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Benachteiligung für die Studierenden in Siegen im Vergleich zu anderen Hochschulen.

Die Universität machte die Klage eines Kommilitonen gegen diese Verweigerung der Freiversuche als unzulässig geltend. Die Studierenden, die sich teils gezwungen sahen, rechtliche Schritte einzuleiten, erwarten jedoch, dass die Klage negativ für sie entschieden wird. Diese Unsicherheit hatte auch Auswirkungen auf ihre Planungen, da die Lernbedingungen unter anderem durch den Wegfall von Bibliotheken und unklare Vorgaben für Prüfungen und Zulassungen spürbar beeinträchtigt wieder, wie [AStA] wh auch schon festgestellt hat.

Freiversuchsregelung im Überblick

Die neue Freiversuchsregelung an der Universität Siegen gilt nicht nur im letzten Prüfungsversuch, sondern für alle Studiengänge ohne Öffnungsklausel. Die Freiversuche sind individuell und werden auch bei einem Studiengangwechsel nicht zurückgesetzt. Sie können allerdings nicht zur Notenverbesserung genutzt werden, sondern lediglich für nicht bestandene Prüfungen. Prorektor Merzendorfer schätzte den Mehraufwand bei der Korrektur von Prüfungen als überschaubar ein.

Zusätzlich ist zu beachten, dass im Zusammenhang mit staatlichen Pflichtfachprüfungen bestimmte Fristen und Bedingungen gelten. Der Eingang der Meldung beim Justizprüfungsamt ist entscheidend, und eine späte Meldung birgt das Risiko, den Freiversuch zu verlieren, wenn Unterlagen unvollständig sind. Anträge auf Freisemester müssen selbst geschrieben werden, da keine Vordrucke zur Verfügung stehen. Eine Hürde stellt auch die Regelung dar, dass unberücksichtigt bleibende Semester auf vier beschränkt sind, was Studierende zusätzlich unter Druck setzen könnte.

Die neuen Regelungen bieten somit nicht nur eine Möglichkeit zur Entlastung, sondern stehen auch im Kontext eines anhaltenden Bestrebens der Studierendenvertretung, bessere Bedingungen in der Studienorganisation zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, wie erfolgreich die Universität sein wird, und ob weitere Verbesserungen in der Ausbildung und Prüfungssituation für Studierende eintreten werden.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Siegen, Deutschland
Quellen