30.000 Euro Bußgeld: Neue Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen!

Ab Januar 2025 müssen Überweisungen über 50.000 Euro gemeldet werden, um Geldwäsche zu verhindern. Informationen zur Meldepflicht hier.
Ab Januar 2025 müssen Überweisungen über 50.000 Euro gemeldet werden, um Geldwäsche zu verhindern. Informationen zur Meldepflicht hier. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für Überweisungen ins Ausland in Kraft. Damit wird eine erhebliche Änderung der Meldepflichten für Finanztransaktionen umgesetzt. Wie op-online.de berichtet, wird die Meldepflichtgrenze von 12.500 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Überweisungen, die diesen Betrag überschreiten, müssen künftig bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden.

Diese Reform betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und zielt darauf ab, die Bürokratie zu reduzieren. Insbesondere für den Mittelstand soll die neue Regelung Erleichterungen mit sich bringen. Zu den meldepflichtigen Zahlungen zählen unter anderem Barzahlungen, Überweisungen in Euro oder anderen Währungen sowie Zahlungen mit Karte und Lastschriften.

Details zur Meldepflicht

Die Aufstellung der zahlungspflichtigen Transaktionen umfasst diverse Kategorien. Hierzu zählen Kryptowährungen, Wertpapier-Transaktionen, Dienstleistungen und Anlagen mit Laufzeiten über 12 Monate. Ausnahmen von der neuen Meldepflicht bestehen etwa für Bargeldmitnahmen und Zahlungen für die Einfuhr und Ausfuhr von Waren, wie whk-controlling.de ergänzt.

Für die Meldung haben die betroffenen Personen und Unternehmen bis zum siebten Werktag des auf die Transaktion folgenden Monats Zeit. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, drohen erhebliche Bußgelder, die bis zu 30.000 Euro betragen können. Hierzu zählt auch, dass verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Meldungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Die rechtlichen Grundlagen der Meldepflicht sind im § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und im § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) verankert.

Die Deutsche Bundesbank fungiert als zentrale Meldestelle für diese Transaktionen und fordert eine elektronische Meldung über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) oder per E-Mail. Spezifische Formulare (Z4, Z8 und Z10-15) sind dabei abhängig von der Art der Transaktion erforderlich.

Schutz vor Finanzverbrechen

Die Einführung dieser Meldepflicht dient der Transparenz und dem Schutz vor Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Banken sind verpflichtet, ihre Kunden über die neuen Regelungen zu informieren und bei der Meldung zu unterstützen. Dennoch bleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Meldepflicht letztlich bei den Kunden. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen oder direkt Kontakt mit der Bundesbank aufzunehmen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die neuen Regelungen für Überweisungen ins Ausland sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringen. Während die Meldepflicht einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursacht, trägt sie gleichzeitig zur Bekämpfung von Finanzverbrechen und zur wirtschaftlichen Stabilität bei. Weitere Informationen zu den Änderungen sind auf den Webseiten von bundesbank.de und whk-controlling.de verfügbar.

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Ort Deutschland
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