Aalener Hundehalter aufgepasst: Neue Steuererhöhung ab Juni 2025!
Aalen, Deutschland - Die Stadt Aalen plant eine Erhöhung der Hundesteuer, um die Finanzen der Kommune zu konsolidieren. Dies wurde in einer aktuellen Beratung des Finanzausschusses deutlich. Der Gemeinderat wird am 30. April über die Empfehlung des Ausschusses abstimmen. Die geplante Erhöhung soll am 1. Juni 2025 in Kraft treten und umfasst signifikante Anstiege der Steuersätze für Hundehalter. Laut Schwäbischer Post steigen die Gebühren um 30 Euro für den Ersthund, was einen neuen Steuersatz von 126 Euro bedeutet. Für den Zweithund ist eine Erhöhung um 60 Euro vorgesehen, sodass hier ein Betrag von 252 Euro fällig wird.
Insbesondere für Kampfhunde sehen die neuen Regelungen einen Anstieg auf 800 Euro vor, gefolgt von einer weiteren Erhöhung auf 880 Euro ab dem 1. Januar 2027. Die generelle Anpassung der Hundesteuer ist Teil eines größeren Haushaltskonsolidierungspakets, das die Nettoneuverschuldung der Stadt verringern soll.
Erwartete Einnahmen und Reaktionen der Fraktionen
Die aktuellen Gesamteinnahmen aus der Hundesteuer belaufen sich auf etwa 340.000 Euro. Durch die geplante Erhöhung rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von 32.000 Euro im Jahr 2025, 54.000 Euro im Jahr 2026 und 36.000 Euro ab 2027. Die Anzahl der Hundehaltungen in Aalen ist seit 2020 auf etwa 2900 angestiegen, was die Notwendigkeit einer Anpassung der Steuersätze unterstreicht.
Die CDU-Fraktion unterstützt die Erhöhung und betont, dass zusätzliche Mittel auch in die Verbesserung der Hundeinfrastruktur, wie etwa Hundetoiletten, investiert werden sollen. Die Grüne Fraktion bringt Bedenken bezüglich des doppelten Steuersatzes für Zweithunde auf. Die SPD unterstützt die Maßnahme zur Deckung des Haushalts, während die Aktive Bürger-Fraktion befürchtet, dass die hohen Steuern viele Hundehalter dazu bewegen könnten, die Meldung ihrer Zweithunde zu umgehen. Die AfD-Fraktion kritisiert die geplante Erhöhung grundsätzlich.
Rechtslage und steuerliche Vorgaben
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Aalen sind natürliche Personen, die Hunde im Stadtgebiet halten, steuerpflichtig. Ausnahmen bestehen, wenn die Haltung ausschließlich der Einnahmenerzielung dient. Die Anmeldung und Abmeldung eines Hundes muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Zudem erhält jeder Hundehalter eine Hundesteuermarke, die im Falle einer Abmeldung zurückzugeben ist. Verstöße gegen die Anmelderegelungen können zu Bußgeldern führen, die mindestens 100 Euro betragen.
Die Hundesteuer hat zudem eine Funktion zur Kontrolle der Hundepopulation und zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Hunden. Laut Aalen.de werden steuerliche Ermäßigungen beispielsweise für Jagdhunde und Rettungshunde gewährt.
Überblick der Einnahmen in Deutschland
Im weiteren Kontext ist zu beachten, dass die Einnahmen aus Hundesteuern in Deutschland laut Wamiz im Jahr 2023 einen Rekordstand von rund 421 Millionen Euro erreicht haben. Dies ist ein Anstieg von 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die steigenden Kosten für Hunde- und Katzenfutter sowie die hohe Nachfrage nach Haustieren während der Pandemie haben zu diesem Trend beigetragen. Die Hundesteuer zählt zu den Bagatellsteuern und die Einnahmen sind nicht zweckgebunden, was bedeutet, dass die Städte und Gemeinden diese Mittel für verschiedene Zwecke einsetzen können.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ursache | Haushaltskonsolidierung |
Ort | Aalen, Deutschland |
Quellen |