AfD kämpft vor Gericht gegen die Einstufung als rechtsextremistisch!

Köln, Deutschland - Die Alternative für Deutschland (AfD) hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht, nachdem das Amt die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Diese Einstufung, die am Freitag veröffentlicht wurde, ermöglicht dem BfV einen verstärkten Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Partei. AfD-Sprecher Daniel Tapp bestätigte die Klage, die an das Verwaltungsgericht Köln gerichtet wurde. Laut der AfD sei die Einstufung rechtswidrig, was durch eine Abmahnung an das BfV untermauert wird. In dieser fordert die Partei, die Einstufung bis heute um 8:00 Uhr zurückzunehmen, was das BfV jedoch ignoriert haben soll.
Im Vorfeld wurde die AfD zunächst als Verdachtsfall betrachtet, was den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubte. Mit der neuen Einstufung als gesichert extremistisch wird diese Schwelle deutlich gesenkt, was die Überwachung der Partei verstärkt und potenziell weitreichende Konsequenzen hat. Das Verfassungsgericht hebt hervor, dass die AfD Anhaltspunkte für diskriminierende und demokratiefeindliche Bestrebungen aufweisen könnte, die unter anderem auch auf eine Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen hinweisen.
Rechtsstreit und Politischer Kontext
Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz zieht sich bereits seit mehreren Jahren. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster das Urteil einer Vorinstanz bestätigt und die Berufung der AfD zurückgewiesen. Damit darf das BfV die Partei weiterhin beobachten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Revision einzulegen. Die politischen Implikationen sind insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Europawahl sowie mehreren Landtagswahlen in Deutschland spürbar.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes und die Bedeutung dieser gerichtlichen Bestätigungen für die Wahrung der demokratischen Grundordnung. Inzwischen haben sich die Anhaltspunkte für die rechtsextremen Tendenzen innerhalb der AfD weiter verstärkt. Der Verfassungsschutzpräsident, Thomas Haldenwang, sieht sich durch das jüngste Urteil in seiner Einschätzung unterstützt.
Zahlen zum Rechtsextremismus in Deutschland
Die Diskussion um die AfD findet vor dem Hintergrund eines alarmierenden Anstiegs von rechtsextremistischen Aktivitäten in Deutschland statt. Der Verfassungsschutz berichtet von einem Anstieg des Personenpotenzials gewaltorientierter Rechtsextremisten auf circa 14.500 Personen im Jahr 2023. Dies ist Teil eines größeren Trends, da die Gesamtzahl des rechtsextremistischen Personenpotenzials auf 40.600 Personen gestiegen ist, was einen Anstieg von 1.800 im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Während rechtsextremistische Straftaten im Jahr 2023 insgesamt 25.660 Delikte umfassten – ein Anstieg von 22,4 % im Vergleich zu 2022 – gesehen werden, ist auch bemerkenswert, dass die Anzahl der rechtsextremistischen Gewalttaten mit 1.148 einen Zuwachs von 13 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnete. Fehlerhafte Narrative zur Migration und Asylpolitik werden zunehmend von Rechtsextremisten instrumentalisiert, um ihre Ansichten zu verbreiten. Die AfD steht in diesem Umfeld unter starker Beobachtung, und das BfV verfolgt die Partei weiterhin als potenziellen Akteur in diesen rechtsextremistischen Strömungen.
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Ort | Köln, Deutschland |
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