Ausreiseverbot für Aktivisten: Rechtsstreit vor dem Münchener Gericht!

Bundesregierung verweigert Aktivisten der Identitären Bewegung die Ausreise nach Mailand. Eilverfahren beim Verwaltungsgericht München eingeleitet.
Bundesregierung verweigert Aktivisten der Identitären Bewegung die Ausreise nach Mailand. Eilverfahren beim Verwaltungsgericht München eingeleitet. (Symbolbild/NAG)

München, Deutschland - Die Bundesrepublik Deutschland hat jungen Aktivisten der Identitären Bewegung die Ausreise zum Remigrations-Kongress in Mailand verweigert. Wie Compact Online berichtet, wurden die Aktivisten am Flughafen München abgewiesen, wobei einige sogar aus dem Flugzeug geholt wurden. Diese Maßnahme wurde mit der Begründung eingeführt, dass der Gipfel ein rechtsextremistisches Konzept verfolge.

Im Zuge dieser Entwicklungen hat die Rechtsanwaltskanzlei Mandic ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht München eingeleitet, um gegen die Ausreiseuntersagungen vorzugehen. Der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertritt die Interessen der betroffenen Aktivisten. Am Freitagmorgen erhielt die Kanzlei einen Anruf von einem festgehaltenen Aktivisten und informierte um 08:00 Uhr das Verwaltungsgericht über die Situation.

Eilantrag und rechtliche Schritte

Bereits um 10:35 Uhr wurde ein 15-seitiger Eilantrag zusammen mit Bescheiden von fünf Aktivisten eingereicht. Die Ausreiseuntersagungen werden von der Kanzlei Mandic als offensichtlich rechtswidrig bezeichnet. Eine Entscheidung des Gerichts wird am Freitagabend erwartet, nur einen Tag vor dem geplanten Beginn der Remigrations-Konferenz in Mailand, die für den 17. Mai 2025 angesetzt ist.

Dieses Verfahren zur Ausreise von Aktivisten der Identitären Bewegung steht im Kontext von deren rechtsextremen Ideologie. Die Identitäre Bewegung, die 2012 in Deutschland entstanden ist, sieht sich als Verteidiger der „abendländischen Kultur“ und propagiert eine rassistische und demokratiefeindliche Haltung. Sie führt die Theorie des Ethnopluralismus ins Feld, die Ethnien nach Kulturkreis, nicht nach biologischen Kriterien definiert, und betrachtet den Islam als Bedrohung.

Rechtliche Auswirkungen und Vorwürfe

Diese aktuellen Entwicklungen stehen auch im Zusammenhang mit früheren rechtlichen Auseinandersetzungen, wie einem Urteil des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2024. In diesem Fall wurde die Berufung eines früheren Soldaten gegen ein Urteil des Truppendienstgerichts zurückgewiesen. Der Soldat hatte aktiv die Identitäre Bewegung unterstützt und sich damit gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen. Das Gericht stellte fest, dass er sich der verfassungswidrigen Ausrichtung dieser Bewegung bewusst war und sah die Aberkennung seines Ruhegehalts als rechtmäßig an.

Solche Entscheidungen spiegeln die zunehmende Entschlossenheit der deutschen Behörden wider, gegen rechtsextreme Aktivitäten vorzugehen und sicherzustellen, dass extremistische Ideologien keinen Platz in der Gesellschaft finden. Die Identitäre Bewegung, die durch gezielte Aktionen wie die Besetzung von Moscheen oder das stürmische Auftreten bei Theateraufführungen in die Schlagzeilen geriet, wurde vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft, und ihre Aktivitäten nehmen an Intensität zu, seit sie von Internetaktivitäten zu realen Versammlungen übergegangen sind, so bpb.de.

In Anbetracht der aktuellen Klage und der rechtlichen Herausforderungen steht zu erwarten, dass die Diskussion über rechtsextreme Ideologien und deren Einfluss auf die Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen wird.

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Ort München, Deutschland
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