Gericht entscheidet: Keine Witwenrente nach Blitz-Ehe im Krankenhaus!

Gericht entscheidet: Keine Witwenrente nach Blitz-Ehe im Krankenhaus!
Eine dramatische Wende in rechtlichen Angelegenheiten für Witwenrenten hat in den letzten Wochen für Aufsehen gesorgt. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Frau ihren Anspruch auf Witwenrente verliert, obwohl sie über ein Jahrzehnt mit ihrem Lebenspartner zusammenlebte. Doch dem Gericht war die kurze Dauer der Ehe, die nur vier Tage betrug, letztlich entscheidend, wie Rentenbescheid24 berichtet.
Die Ehe wurde in einem Krankenhaus am 12. April 2021 geschlossen, nur zwei Tage vor dem Tod des Ehemannes, der 2020 mit unheilbarem Krebs diagnostiziert worden war. Die Klägerin und ihr Partner lebten seit 2010 zusammen, ihre Beziehung begann bereits 2009. Während die Witwe anführte, dass die Heiratsvorbereitungen lange geplant waren, konnte sie den befürwortenden Nachweis nicht erbringen, da nur Palliativversorgung zur Verfügung stand. Obwohl das Sozialgericht Stuttgart ihr anfänglich zustimmte, untersucht die Rentenversicherung automatisch, ob eine Ehe für Rentenansprüche geschlossen wurde, besonders wenn diese weniger als ein Jahr gedauert hat.
Bedeutung der Mindestheiratsdauer
Nach § 46 Abs. 2a SGB VI wird jede Ehe, die kürzer als zwölf Monate ist, als sogenannte Versorgungsehe betrachtet, was bedeutet, dass sie vermutet wird, ausschließlich um Rentenansprüche zu sichern. Dies wird durch weitere Urteile, wie das vom LSG, das eine ähnliche Entscheidung für eine andere Witwe traf, untermauert, wie auch Gegen Hartz feststellt. Eine Witwe, deren Ehe nur sieben Tage dauerte, musste ebenfalls auf ihren Anspruch verzichten, da das Gericht keine stichhaltigen Beweise für eine langfristige Heiratsabsicht vorweisen konnte.
Der Gesetzgeber möchte mit dieser Regelung vermeiden, dass Paare, die sich in der kritischen Phase einer schweren Erkrankung schnell und ohne fundierte Überlegungen trauen, unberechtigt Rentenansprüche geltend machen können. Laut der Deutschen Rentenversicherung sind Witwen- oder Witwerrenten nur dann zu zahlen, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestand. Der Nachweis einer ernsthaft geplanten Hochzeit braucht substanzielle Beweise, wie beispielsweise E-Mails oder andere Dokumentationen der Hochzeitsvorbereitungen.
Kritik und Einzelfallprüfungen
Die Entscheidungen der Gerichte sind nicht unumstritten. Kritiker fordern individuellere Prüfungen, da viele Witwen und Witwer in ähnlichen Situationen trotz langfristiger Partnerschaften leer ausgehen, weil die Mindestdauer nicht eingehalten wurde. Jährlich scheitern zahlreiche Anträge auf Witwen- oder Witwerrente an dieser Ein-Jahres-Regel, was die emotionale Belastung für Hinterbliebene noch verstärkt.
Für betroffene Personen bleibt der Tipp, umfassende Beweise für geplante Trauungen frühzeitig zu sammeln, um im Ernstfall gerüstet zu sein. Ob und wie das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg geändert wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall zeigt es die Herausforderung für Paare, die in belastenden Zeiten auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen möchten.