Razzien gegen das Königreich Deutschland – Selbsternannter König festgenommen!

Halsbrücke, Deutschland - In den frühen Morgenstunden des 13. Mai 2025 führten Hunderte von Polizisten in Deutschland umfangreiche Maßnahmen gegen die Anhänger des „Königreich Deutschland (KRD)“ durch. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Verein per Vereinsgesetz verboten und bezeichnete diesen Schritt als „Schlag gegen die sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter“. Das Verbot treffen nicht nur die Hauptorganisation, sondern auch eine Vielzahl ihrer Teilorganisationen. Mehrere Festnahmen wurden bereits vorgenommen, darunter die des selbsternannten Königs Peter Fitzek, der in Halsbrücke festgenommen wurde und nun dem Bundesgerichtshof vorgeführt werden soll.

Das „Königreich Deutschland“ gilt als größte Vereinigung innerhalb der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene in Deutschland. Insgesamt schätzt das Innenministerium die Zahl der Anhänger auf etwa 6000. Diese Gruppierung hat sich durch vorgebliche Autonomie und die Weigerung, Steuern und Abgaben an die Bundesrepublik zu zahlen, hervorgetan. Dobrindt erklärte, dass die Aktivitäten des Vereins gegen die Strafgesetze und die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Das Innenministerium hat in sieben Bundesländern, darunter Sachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Hausdurchsuchungen angeordnet. Das Ziel dieser Razzien ist sowohl die Beschlagnahmung von Vereinsvermögen als auch die Sicherung von Beweismaterial für die mutmaßlich verfassungsfeindlichen Aktivitäten.

Ermittlungen und Anklagen

Die Generalbundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen Fitzek und drei weitere mutmaßliche Rädelsführer eingeleitet. Diese sollen unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte betrieben haben, die zur Schaffung wirtschaftskrimineller Strukturen innerhalb der Organisation beitrugen. Der Verein betrieb sogar eigene Banken und Versicherungen. Fitzek soll in seinem „Staat“ eine Art Gegenstruktur zur bestehenden Regierung etabliert haben, was die Behörden alarmierte.

Das Verbot des KRD ist das Resultat einer Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und anderen Bundesbehörden, die zuvor auf die problematischen Entwicklungen innerhalb der Reichsbürgerszene hingewiesen hatten. Bekanntlich haben antisemitische Verschwörungserzählungen in dieser Szene eine tragende Rolle gespielt, die auch im aktuellen Lagebild des Bundesamtes für Verfassungsschutz thematisiert werden. Dies zeigt sich nicht nur in den Entwicklungen der letzten Jahre, sondern hat sich besonders während der Coronapandemie und im Kontext des Gaza-Kriegs verstärkt, wie es die Behörde zuletzt berichtete.

Antisemitismus und Herausforderungen für die Gesellschaft

Antisemitismus wird in Deutschland zunehmend als Bestandteil extremistischer Gruppierungen erkennbar. Besonders herausgehoben wird, dass antisemitische Bilder und Erzählungen in der Reichsbürgerszene verbreitet sind. Diese aktuellen Geschehnisse kommen in einem Kontext, in dem das Gefahrenpotenzial für jüdische Menschen und Einrichtungen in Deutschland gestiegen ist. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, warnte vor den damit verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die drastisch gestiegenen Zahlen antisemitisch motivierter Straftaten seit dem 7. Oktober 2023.

Das Verbot des „Königreich Deutschland“ und die laufenden Ermittlungen sind Teil einer umfassenden Strategie der deutschen Behörden, um den Einfluss solcher extremistischen Ansichten zu begrenzen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der scharfe Anstieg antisemitischer Straftaten in den vergangenen Jahren verdeutlicht die fortwährende Herausforderung, mit der die Gesellschaft konfrontiert ist, und unterstreicht die Notwendigkeit einer konsequenten Verfolgung dieser Taten.

Für detaillierte Informationen stehen folgende Quellen zur Verfügung: Compact Online, Welt, und Bundesamt für Verfassungsschutz.

Details
Vorfall Verbot
Ursache Bildung einer kriminellen Vereinigung
Ort Halsbrücke, Deutschland
Festnahmen 4
Quellen