Einbruchserie in Siegburg: 33-Jähriger trotz Bewährung verurteilt

Ein 33-jähriger Einbrecher wurde vom Amtsgericht Siegburg zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er gestand drei Einbrüche und stand unter Drogenabhängigkeit. Ein Therapieangebot wurde ausgesprochen.
Ein 33-jähriger Einbrecher wurde vom Amtsgericht Siegburg zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er gestand drei Einbrüche und stand unter Drogenabhängigkeit. Ein Therapieangebot wurde ausgesprochen.

Amtsgericht Siegburg: Haftstrafe für Einbrecher

Ein 33-jähriger Mann, der erst vor kurzem von Ludwigshafen nach Siegburg gezogen war, hat erneut ein straffälliges Verhalten gezeigt. Unter Bewährung stehend, brach er innerhalb eines Monats in drei verschiedene Restaurants ein und entwendete Bargeld. Der Angeklagte musste sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen mehrerer Straftaten, einschließlich Diebstahls mit Waffe, verantworten.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass der Umzug nach Siegburg aus dem Wunsch resultierte, seine Tochter zu sehen, die bei ihrer Mutter in der Kreisstadt lebt. Zwischen Anfang Januar und Anfang Februar 2025 brach er in zwei Restaurants an der Zeithstraße und eines in der Straße „Am Herrengarten“ ein. Während dieser Einbrüche erbeutete er rund 8.200 Euro sowie eine Uhr. Darüber hinaus verursachte er durch das Aufbrechen von Türen und Räumen einen Sachschaden von über 4.000 Euro.

Zwei Jahre Haft ohne Bewährung

Vor Gericht gestand der Angeklagte alle Tatvorwürfe. Er erklärte, dass er lediglich 520 Euro im Monat zur Verfügung hatte, von denen ein großer Teil für die Miete draufging. Zudem war der Angeklagte drogenabhängig, was sich auch in der Durchsuchung seiner Wohnung zeigte, bei der 800 Gramm Amphetamine gefunden wurden. Bei seiner Festnahme war er ebenfalls unter dem Einfluss von Drogen. Seine Situation lieferte dem Gericht Hinweise auf eine negative Sozialprognose, was eine Bewährungsstrafe ausschloss.

Aufgrund seiner Taten, die als besonders schwerwiegend eingestuft wurden, verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Es wurde auch festgestellt, dass er bei einer der Einbrüche ein Messer mit sich führte, was das Urteil zusätzlich verschärfte.

Obwohl der Haftbefehl nicht aufgehoben wurde, räumte der Richter der Möglichkeit einer Drogentherapie Vorrang ein. Er erklärte, dass die Therapie im Gefängnis schwieriger durchzuführen sei und der Angeklagte innerhalb von drei Monaten einen Therapieplatz finden müsse. Zudem wurde angeordnet, dass er sich wöchentlich bei der Polizei melden muss.

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