31-Jähriger randaliert in Amberg: Polizei nimmt ihn fest!

31-Jähriger randaliert in Amberg: Polizei nimmt ihn fest!

Amberg, Deutschland - In der Nacht zum 15. Juni 2025 sorgt ein Vorfall in Amberg für Aufregung. Punkt Mitternacht durchdringt ein gellender Schrei die Stille eines Wohngebiets. Eine Streife der Zentralen Einsatzdienste, die den Schrei vernimmt, wendet sich dem Geschehen zu. Der Verursacher ist ein 31-jähriger Mann aus der Stadt, der stark erregt und offensichtlich nicht in der Lage ist, sich zu beruhigen. Er wirft eine Tabakschachtel gegen die Windschutzscheibe des Polizeifahrzeugs und nähert sich den Einsatzkräften mit geballten Fäusten. Die Beamten reagieren sofort und bringen den Mann zu Boden, wo sie ihm Hand­schellen anlegen, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Trotz der Festnahme zeigt er sich unkooperativ und randaliert im Polizeirevier, was die Lage weiter anspannt.

Während der Auseinandersetzung zieht sich ein Beamter eine leichte Blessur zu, bleibt allerdings dienstfähig. Aufgrund der aggressiven Verhaltensweise und der Umstände wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen. Der festgenommene Mann wird in den frühen Morgenstunden wieder entlassen, jedoch laufen bereits Ermittlungen gegen ihn wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass Widerstand in Deutschland rechtlich betrachtet als strafbar gilt. Die rechtlichen Folgen können erheblich sein, wie auch anwalt.de betont.

Rechtliche Folgen und Strafrahmen

Widerstand gegen Polizeibeamte kann sowohl als aktives als auch passives Verhalten gewertet werden und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Nach § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) drohen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn der Widerstand mit Gewalt erfolgt oder mehrere Personen beteiligt sind, kann die Strafe bis zu fünf Jahre betragen. Die genaue Einschätzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von Vorstrafen und Nachtatverhalten.

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Maximal drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • Besonders schwerer Fall: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren
  • Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Das Gesetz unterscheidet zudem zwischen reinen Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffen, wobei jede feindselige Einwirkung, selbst ohne körperliche Verletzung, bereits als tätlicher Angriff gewertet wird. Gerichte neigen dazu, Aussagen von Polizeibeamten mehr Glauben zu schenken, was die Beweissituation für die Angeklagten oft erschwert, wie RA Kotz aufzeigt.

Empfehlungen bei Auseinandersetzungen mit der Polizei

Im Fall von Auseinandersetzungen mit der Polizei ist es ratsam, auf rechtlichen Beistand zurückzugreifen. Eine Verfahrenseinstellung könnte vorteilhaft sein, da sie kein Schuldeingeständnis darstellt und nicht im Führungszeugnis erscheint. Besonders für jene, die mit dem Vorwurf des Widerstands konfrontiert sind, ist anwaltliche Unterstützung von großer Bedeutung, um die bestmögliche Verteidigung zu gestalten. Gerade in den beschriebenen Situationen, wie sie auch in Berlin bei den jüngsten Pro-Palästina-Demonstrationen verstärkt auftraten, kann die Rechtslage sehr komplex sein und sollte stets von einem Fachmann bewertet werden.

Details
OrtAmberg, Deutschland
Quellen

Kommentare (0)