Endlich Freiheit für Hühner: Stallpflicht nach Geflügelpest endet!
Feuchtwangen, Deutschland - Strenge Maßnahmen nach einem Ausbruch der Vogelgrippe in Feuchtwangen werden am kommenden Sonntag, dem 13. April, aufgehoben. Dies gab das Landratsamt bekannt. Wie pnp.de berichtet, zeigen alle Umgebungsuntersuchungen, dass es sich um einen einzelnen Ausbruch handelt. Die Gefahr der Geflügelpest besteht jedoch weiterhin, da im gesamten Bundesgebiet nach wie vor infiziertes Wildgeflügel entdeckt wird. In der Region haben Biosicherheitsmaßnahmen neue Ausbrüche durch Wildvögel verhindert.
Die Aufhebung der Maßnahmen beinhaltet auch die Aufhebung der Stallpflicht für Hühner und Wassergeflügel, sodass die Tiere wieder ins Freie dürfen. Darüber hinaus sind Vermarktung und Abgabe von Eiern sowie der Verkauf von Küken, Junghennen und Enten auf Märkten wieder erlaubt. Trotz dieser Erleichterungen mahnen die Behörden zur Vorsicht, da die Geflügelpest (Aviäre Influenza) eine hochansteckende Infektionskrankheit ist, die durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminierten Materialien übertragen werden kann.
Biosicherheitsmaßnahmen im Fokus
Um die Verbreitung des Virus zu minimieren, sind umfassende Biosicherheitsmaßnahmen notwendig. Dazu zählen beispielsweise Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen und geeignete Hygienemaßnahmen, die von den Haltern eingehalten werden müssen. Die Verwendung von Desinfektionsmatten und die Reinigung von Schuhwerk vor dem Betreten der Ställe sind essentielle Schritte, um den Kontakt mit Wildvögeln und damit das Risiko einer Infektion zu verringern, wie lgl.bayern.de erläutert.
Besondere Vorsicht ist auch im Umgang mit Geflügelmist geboten. Dieser kann hochgradig mit dem Virus belastet sein, weshalb die Reinigung und Desinfektion nur durch professionelle Unternehmen erfolgen darf. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Seuchenbekämpfung vom Bund getragen. Es werden zwei Hauptvarianten zur Handhabung des Mistes empfohlen, die vorsehen, dass der Mist entweder im Stall verbleibt oder nach einer „Cooling-off Periode“ sicher gelagert wird.
Auswirkungen auf die Branche
Rund 15.000 Mastputen und ebenso viele Putenküken mussten infolge des Ausbruchs getötet und entsorgt werden. Die Aufhebung der Stallpflicht und die Erlaubnis zur Vermarktung von Eiern könnte für die betroffenen Betriebe eine Erleichterung darstellen, da die wirtschaftlichen Folgen eines Ausbruchs gravierend sind. Die Tierseuchenrechtlichen Vorschriften verpflichten zudem Halter, ihren Betrieb bei den Behörden anzumelden und Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge der Tiere zu führen, insbesondere bei größeren Beständen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufhebung der Maßnahmen zwar einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, die Gefahren durch die Geflügelpest jedoch weiterhin ernst genommen werden müssen. Die laufenden Infektionsüberwachungen und die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen werden entscheidend sein, um zukünftige Ausbrüche zu verhindern.
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Vorfall | Umwelt |
Ort | Feuchtwangen, Deutschland |
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