Presserat kritisiert skandalöse Berichterstattung über Messerangriff!

Presserat kritisiert skandalöse Berichterstattung über Messerangriff!

Aschaffenburg, Deutschland - Ein skandalöser Vorfall in der Berichterstattung über einen Messerangriff in Aschaffenburg sorgt derzeit für Aufsehen. Der Deutsche Presserat hat Stellung genommen und die Medien BILD und BILD.DE gerügt, weil sie ein unverpixeltes Foto eines zweijährigen Opfers veröffentlicht haben. Diese Abbildung wurde zusammen mit einem Bild des Täters gezeigt, was als schwerwiegender Verstoß gegen die Würde des Opfers und die Interessen seiner Angehörigen gewertet wurde. Die Berichterstattung konnte zudem nicht die geforderten Standards des Pressekodex einhalten, welcher den Schutz der Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung hochhält.

Besonders bedenklich ist die Darstellung des Täters, der als ‚Mörder‘ bezeichnet wurde, obwohl nachgedacht werden muss, dass dieser aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist. Diese Art der Berichterstattung lässt nicht nur die journalistische Sorgfalt vermissen, sondern verstößt auch gegen die Richtlinien zur Kriminalberichterstattung, die im Pressekodex festgelegt sind. Öffentliches Interesse an Informationen über Straftaten muss stets gegen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen abgewogen werden, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.

Massive Kritik an weiteren Berichten

Doch das war nicht die einzige Kritik, die die Medien an diesem Tag erhielt. BILD AM SONNTAG ist beispielsweise gerügt worden, weil sie unverpixelte Fotos von früheren Anschlagsopfern, darunter auch Kinder, ohne Zustimmung der Angehörigen veröffentlicht hat. Auch BILD.DE sah sich Vorwürfen gegenübergestellt, unbelegte Behauptungen über die Finanzierung von Protesten durch NGOs verbreitet zu haben. Die WELT.DE wurde ebenfalls kritisiert, da sie fälschlicherweise erklärte, bestimmte NGOs seien verfassungswidrig.

Zusätzlich erhielt der KURIER eine Rüge für gefälschte Zitate und unbegründete Aussagen über US-Finanzierungen von Demonstrationen. Solche Fälle werfen ein schlechtes Licht auf die journalistische Integrität und zeigen, dass es dringend notwendig ist, den Pressekodex ernst zu nehmen, welcher 1973 aufgestellt und seither mehrfach aktualisiert wurde, um ethische Standards in der Berichterstattung zu sichern.

Eine Notwendigkeit für Verantwortung

Der Pressekodex, der als freiwillige Selbstverpflichtung unter den Verlegern und Journalisten gilt, erfordert eine verantwortungsbewusste Berichterstattung, die die Rechte der betroffenen Personen respektiert und deren Privatsphäre schützt. Dazu gehört auch, die Identität von Opfern besonders zu schützen, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Identifizierungen nur mit Zustimmung erfolgen, oder ganz zu verzichten, wenn die Betroffenen nicht im öffentlichen Leben stehen oder minderjährig sind.

Die aktuellen Rügen zeigen, dass die Sensationsberichterstattung, die oft aus einem dringenden Bedürfnis heraus entsteht, von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, nicht als Entschuldigung für die Missachtung von Grundrechten und Werten dienen darf. Das geprüfte und als besonders skandalös empfundene Auftreten einiger Medien belegt, dass diese Verantwortung zunehmend vernachlässigt wird.

Insgesamt erteilte der Presserat an diesem Tag 28 öffentliche Rügen, behandelte darüber hinaus 141 Beschwerden, von denen 26 als Missbilligungen und 33 als Hinweise eingestuft wurden. Es bleibt zu hoffen, dass solch massive Kritik nicht im Leeren verhallt, sondern als Weckruf für eine besonnenere und ehrlichere Medienlandschaft verstanden wird.

Details
OrtAschaffenburg, Deutschland
Quellen

Kommentare (0)