Skandal bei HUK Coburg: 2.000 Euro fälschlich von Konto abgebucht!

Skandal bei HUK Coburg: 2.000 Euro fälschlich von Konto abgebucht!
Ein unerfreulicher Vorfall sorgt derzeit für Aufsehen in Offenbach. Luise Hornbach hat gleich fünf unrechtmäßige Abbuchungen von der HUK Coburg auf ihrem Konto entdeckt – die Summe beläuft sich auf knapp 2.000 Euro. Was als erschreckende Entdeckung begann, entwickelt sich zu einem interessanten Beispiel für die derzeitige Rechtslage im Zahlungsverkehr. Laut op-online war Hornbach nicht einmal Kunde der HUK und bemerkte die fehlerhaften Transaktionen erst bei der Kontrolle ihrer Kontoauszüge.
Die ersten Schritte zur Klärung unternahm Hornbach telefonisch, jedoch ohne Erfolg. Erst als sie schriftlich nachhakte, räumte die HUK Coburg den Fehler ein, konnte aber nicht erklären, wie es zu den Abbuchungen kam. Ein HUK-Sprecher vermutet einen simplen Tippfehler bei der IBAN, die mit der eines tatsächlichen HUK-Kunden übereinstimmt. Diese Art von Verwirrung ist durch die derzeitige Gesetzeslage im SEPA-Zahlungsverkehr begünstigt, denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt, dass für Lastschriften allein die IBAN-Kennung ausreicht, um Zahlungen durchzuführen. Bafin erläutert, dass die Namensprüfung des Zahlungsempfängers nicht erforderlich ist, was in diesem Fall drastische Folgen hatte.
Rechtslage und Konsequenzen
Die HUK Coburg hat Hornbach den fälschlicherweise abgebuchten Betrag umgehend zurückgezahlt, jedoch weder Zinsen noch eine monetäre Entschädigung angeboten. Stattdessen erhielt sie ein Werbegeschenk in Form einer HUK-Trinkflasche. Der Versicherer zeigte sich jedoch kooperativ und bot Hornbach freiwillig 50 Euro für mögliche Zinsausfälle an – obwohl sie keinen konkreten Zinsanspruch geltend gemacht hatte. Für den Fall, dass der tatsächlich entstandene Schaden höher ist, wird die Differenz erstattet, wie Versicherungswirtschaft-heute berichtet.
Die aktuelle Situation könnte sich jedoch bald ändern. Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die eine Prüfung der IBAN in Verbindung mit dem Namen des Kontoinhabers erforderlich macht. Dies bedeutet, dass Zahlungsdienstleister zukünftig strenger bei der Überprüfung von Lastschriften vorgehen müssen, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
Insgesamt wirft dieser Fall ein grelles Licht auf die Schwächen des aktuellen Zahlungssystems und die Verantwortung der Anbieter. Auch wenn die Rückzahlung erfolgt ist, bleibt der Fall von Luise Hornbach ein Beispiel dafür, wie schnell und einfach Fehler im Zahlungssystem passieren können und wie wichtig es ist, regelmäßig die Kontoauszüge zu kontrollieren.