Achtung! Immobilienbetrug: Kaution für Besichtigung gefordert!
Dresden, Deutschland - Immer häufiger werden potenzielle Käufer von Immobilien Opfer unseriöser Praktiken. Eine Anzeige auf einem Immobilienportal pries eine vermeintlich attraktive Immobilie in bester Lage zu einem günstigen Preis an. Der Verkäufer lebt in Barcelona, und die gesamte Abwicklung wird durch eine Maklerin in Deutschland durchgeführt. Doch die Kommunikation erfolgt in gebrochenem Deutsch, was bereits erste Warnsignale aufwirft.
Besonders bedenklich ist, dass die Maklerin eine Kaution von 1% des Immobilienwerts, also 3350 Euro, für die Besichtigung verlangt. Diese Summe soll auf ein Treuhandkonto eines Notars überwiesen werden, wobei die Wohnung für 90 Tage reserviert wird. Bei einer Kaufabsage wird eine Rücküberweisung versprochen, was jedoch in der Praxis oft problematisch ist. Alexander Krolzik, ein Experte für Immobilienfinanzierung, warnt ausdrücklich vor solchen unseriösen Angeboten, die in den letzten Jahren zugenommen haben, und fordert eine Skepsis gegenüber Geldforderungen vor Vertragsabschluss. Die Übersichtlichkeit könnte durch den Hinweis des Landeskriminalamtes Niedersachsen unterstützt werden, das auf Schwierigkeiten bei der Rücküberweisung hinweist.
Um weitere Betrugsversuche zu vermeiden, empfiehlt Krolzik, dass Wohnungsbesichtigungen immer vor einer Geldüberweisung stattfinden sollten. Seriöse Makler könnten Reservierungsgebühren erst kurz vor dem Kaufabschluss verlangen, jedoch nur nach einer durchgeführten Besichtigung. Ein gesetzlicher Rahmen scheint hierbei von Bedeutung, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich Reservierungsgebühren.
BGH-Verbot von Reservierungsgebühren
Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass Immobilienmakler in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Reservierungsgebühren von Kaufinteressenten verlangen dürfen. Diese Entscheidung fiel im April 2023 und stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz der Verbraucher dar. Eine konkrete Entscheidung betraf einen Fall aus Sachsen, in dem Kaufinteressenten 4.200 Euro an eine Maklerin zahlten, um eine Immobilie für einen Monat zu reservieren. Da die Finanzierung in der Folge scheiterte, forderten sie die Rückzahlung, die initial abgelehnt wurde. Der BGH urteilte jedoch zu Gunsten der Kaufinteressenten, da die Klausel zur Reservierungsgebühr als unwirksam eingestuft wurde, und stellte fest, dass der Reservierungsvertrag weniger Nutzen für die Kunden brachte, da der Eigentümer die Immobilie jederzeit anders verkaufen konnte.
Der BGH argumentierte, dass die betreffende Klausel die Kunden unangemessen benachteiligte und damit gegen §§ 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB verstieß. Das Urteil wurde am 20. April 2023 unter dem Aktenzeichen I ZR 113/22 gefällt.
Diese Entwicklungen sind von großer Bedeutung, da sie in einem rechtlichen Rahmen die Rechte der Käufer stärken und gleichzeitig dazu beitragen, unseriöse Praktiken im Immobilienmarkt einzudämmen. Die potentielle Gefahr, Opfer von Betrug zu werden, ist hoch, und es ist ratsam, immer auf die Hinweise von Experten zu achten, um sicherzustellen, dass Immobilienkäufe legal und sicher ablaufen.
Details | |
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Vorfall | Betrug |
Ort | Dresden, Deutschland |
Schaden in € | 3350 |
Quellen |