Räucherlachs sorgt für Verkehrsstau: Lkw auf A9 gestoppt!

Am 23. Juni 2025 stoppte die Verkehrspolizei einen Lkw mit Räucherlachs auf der A9. Fahrer erhielt Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot.
Am 23. Juni 2025 stoppte die Verkehrspolizei einen Lkw mit Räucherlachs auf der A9. Fahrer erhielt Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot. (Symbolbild/NAGW)

Räucherlachs sorgt für Verkehrsstau: Lkw auf A9 gestoppt!

Kronach, Deutschland - Am Sonntag, dem 23. Juni 2025, kam es auf der A9 nahe Hof zu einer unerwarteten Verzögerung, die im wahrsten Sinne des Wortes für Räucherlachs sorgte. Ein Lastwagen mit rund neun Tonnen dieser Delikatesse musste eine unfreiwillige Pause einlegen, nachdem die Verkehrspolizeiinspektion Hof den Sattelzug gegen 12:20 Uhr kontrollierte. Der 34-jährige Fahrer behauptete zunächst, frischen Lachs zu transportieren, doch die Frachtpapiere wiesen klar als Inhalt Räucherlachs aus. Und da hört der Spaß für den Fahrer auf.

Wie Frankenpost berichtet, fällt Räucherlachs nicht unter die Ausnahmeregelung für verderbliche Frischware, die ein Sonntagsfahrverbot außer Kraft setzen könnte. Somit durfte der Transporter erst um 22 Uhr seine Reise fortsetzen. Der Fahrer muss jetzt mit einer Bußgeldanzeige rechnen – es wird ihm eine Strafe wegen des Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot ins Haus stehen.

Rund um das Fahrverbot

In Deutschland regelt § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, das zwischen 0 und 22 Uhr gilt. Dies betrifft Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch wenn viele denken, sie könnten ohne Weiteres am Sonntag fahren, gilt das Verbot für gewerbliche Güterbeförderungen oder Leerfahrten. Private Zwecke sind da außen vor, wie ADAC erklärt.

Interessanterweise sind die Vorschriften für bestimmte Zeiträume, so zum Beispiel während der Ferienreisezeit vom 1. Juli bis 31. August, noch strenger. An Samstagen von 7 bis 20 Uhr gilt dann ebenfalls ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Wer dagegen verstößt, muss mit nicht unerheblichen Strafen rechnen– so kann der Fahrer mit Bußgeldern ab 120 Euro und der Halter mit bis zu 570 Euro zur Kasse gebeten werden.

Besonderheiten für Transportfahrzeuge

Eine der Ausnahmen, die für viele von Bedeutung ist: Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch Lkw über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen fahren. Frische Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch oder leicht verderbliches Obst und Gemüse sind von der Regelung ausgenommen. So heißt es in den Erläuterungen von Balm, dass diese Ausnahmen auch bei dringenden Transporten beantragt werden können.

Doch in diesem speziellen Fall sahen die Beamten keine Ausnahme und die Behauptung des Fahrers wurde nicht durch die Papiere gedeckt, was zu einem weiteren Malheur bei den Vorschriften führte. Ein guter Rat: Wer mit schwerer Fracht unterwegs ist, sollte genau wissen, welche Regeln gelten. Das kann schnell für Missgeschicke sorgen, auch dann, wenn es nur um ein gutes Stück Räucherlachs geht.

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OrtKronach, Deutschland
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