Merz plant 900 Milliarden: Union in der Krise nach Wahlversprechen!

Friedrich Merz plant 900 Milliarden Euro für Bundeswehr und Infrastruktur, benötigt jedoch Grundgesetzänderung. Koalitionsverhandlungen stehen an.
Friedrich Merz plant 900 Milliarden Euro für Bundeswehr und Infrastruktur, benötigt jedoch Grundgesetzänderung. Koalitionsverhandlungen stehen an. (Symbolbild/NAG)

Berlin, Deutschland - Am 6. März 2025 plant Friedrich Merz, der Unionskanzlerkandidat, eine massive Investitionsstrategie, die 900 Milliarden Euro für die Bundeswehr und die Infrastruktur umfasst. Um diese ehrgeizigen Pläne umzusetzen, benötigt er eine Änderung des Grundgesetzes, die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordert. Solange Merz nicht Kanzler ist, bleibt Olaf Scholz zusammen mit den Grünen an der Macht und könnte die Koalitionsverhandlungen mit Merz absichtlich zum Scheitern bringen. Die SPD könnte sich entscheiden, den Dialog abzubrechen, sollte es zu einer Stärkung der Union kommen.

Aktuell laufen nur Sondierungen, wobei Merz bestrebt ist, die Koalitionsverhandlungen bis Ostern abzuschließen. Unklarheit besteht zudem über die Zustimmung zur Grundgesetzänderung; selbst innerhalb der Union gibt es Bedenken. Hubert Aiwanger, Vize-Ministerpräsident von Bayern, könnte eine solche Änderung im Bundesrat ablehnen. Anlass für die Reform ist die angespannte Sicherheitslage in Europa, insbesondere im Kontext des Ukraine-Kriegs.

Änderung der Schuldenbremse und rechtliche Herausforderungen

Merz hat bereits ein zentrales Wahlversprechen gebrochen, indem er angekündigt hat, die Schuldenbremse nicht unangetastet zu lassen. In diesem Zusammenhang bezeichnete er eine Reform als „umfangreiche, schwierige Arbeit“, die erst nach einem Kassensturz angegangen werden solle. Bisher zeigt sich auch die CSU, vertreten durch ihren Chef Markus Söder, skeptisch gegenüber einer allgemeinen Reform der Schuldenbremse im alten Bundestag.

Der Bundesfinanzminister Jörg Kukies betont hingegen, dass keine rechtlichen Probleme bestehen und drängt auf rasche Gespräche über eine Grundgesetzänderung zur Finanzierung neuer Schulden. Diese Veränderungen sind notwendig, um ein neues Sondervermögen für die Bundeswehr zu schaffen, das über Kreditaufnahme finanziert werden soll. Laut einem Gesetzentwurf müsste für diese Änderungen ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erlangt werden, falls die Bedingungen erfüllt sind.

Reaktionen und Widerstand innerhalb der Union

In der Union wächst die Unruhe über Merz‘ bisherige Wortbrüche, insbesondere im Hinblick auf seine Migrationspolitik. Einige Unionsabgeordnete fordern eine sogenannte Migrationswende als Bedingung für eine Regierungsbildung. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte, dass ohne eine solche Wende keine neue Regierung gebildet werden könne.

Die AfD plant, gegen die angestrebte Grundgesetzänderung zu klagen, was zusätzliche juristische Unsicherheiten mit sich bringen könnte. Dieses Vorhaben wird als gefährlich für die Demokratie und die Finanzkontrolle im Parlament betrachtet.

Das geplante Sondervermögen, von dem die Regierung erwartet, dass es die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöht und gleichzeitig von der Schuldenbremse ausgenommen wird, bleibt umstritten. Experten befürchten einen Verstoß gegen grundlegende Haushaltsprinzipien, während andere dessen Notwendigkeit betonen, um den gestiegenen Anforderungen an die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gerecht zu werden.

Die Diskussion um die erforderlichen rechtlichen Änderungen ist komplex und wird aktuell in der politischen Landschaft intensiv diskutiert. Ob der Bundestag eine Zustimmung zur geplanten Grundgesetzänderung findet, bleibt vorerst offen und hängt maßgeblich von den kommenden Verhandlungen ab.

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Ort Berlin, Deutschland
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