AfD-Klage scheitert: Bundestag bleibt beschlussfähig ohne Hammelsprung!

Die AfD scheitert mit einer Organklage gegen die Beschlussfähigkeit des Bundestags, entschieden durch das Bundesverfassungsgericht.
Die AfD scheitert mit einer Organklage gegen die Beschlussfähigkeit des Bundestags, entschieden durch das Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild/NAGW)

AfD-Klage scheitert: Bundestag bleibt beschlussfähig ohne Hammelsprung!

Roth, Deutschland - Die politische Landschaft in Deutschland hat erneut für Aufregung gesorgt, nachdem die AfD-Bundestagsfraktion mit ihrer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Diese Entscheidung, die am Dienstag bekannt gegeben wurde, hat die Debatten rund um die Beschlussfähigkeit des Bundestages und die Geschäftsordnung neu entfacht. Laut Welt hat das Gericht das Anliegen der AfD als unzulässig verworfen.

In den Kernpunkten der Klage ging es um zwei spezifische Sitzungen im Bundestag, wobei die AfD in beiden Fällen die Durchführung eines Hammelsprungs anfocht. Dieser besondere Abstimmungsprozess, bei dem Abgeordnete den Saal verlassen und durch verschiedene Eingänge zurückkehren, um gezählt zu werden, wurde jedoch von der Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) für nicht notwendig erachtet. Roth erklärte, dass die Beschlussfähigkeit gegeben sei, was auch der Ältestenrat bestätigte. Doch die AfD sah sich durch diese Entscheidungen in ihren Rechten verletzt und zettelte einen Rechtsstreit an.

Die Vorgeschichte der Klage

Der Anlass für die Klage geht zurück auf eine nächtliche Abstimmung im Juni 2019, während der über Gesetzentwürfe zum Datenschutz abstimmt wurde. Die AfD legte im Nachhinein einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, der jedoch abgelehnt wurde. Auch in einer weiteren Sitzung, die am 8. November 2019 stattfand, stellte die AfD die Beschlussfähigkeit in Frage. Den Abgeordneten konnte nicht nachgewiesen werden, dass ihre gesetzlichen Rechte durch die Vorgehensweise des Präsidiums verletzt worden seien.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass die grundsätzlichen Fragen zur Beschlussfähigkeit in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt sind und nicht im Grundgesetz verankert. Dies wurde auch in einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgehoben, die auf bundesverfassungsgericht.de veröffentlicht wurde.

Kritik und Reaktionen

Die AfD stützte ihre Klage darauf, dass kein geeigneter Hammelsprung für die Stimmenzählung durchgeführt wurde und sie daher ihre verfassungsmäßigen Rechte als verletzt ansah. Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass die vorgelegten Beweise als zu vage eingestuft wurden, um eine substantielle Verletzung nachzuweisen. So wurde der Antrag zur Sitzung am 28. Juni 2019 als zu spät eingebracht bewertet, da die Frist bereits abgelaufen war, und der Antrag zur Sitzung im November erfüllte nicht die Begründungsanforderungen.

Insgesamt hat die Klage der AfD auf eine spannende Weise die Debatten um das Verfahren und die Regelungen im Bundestag aufgefrischt. Wie die Bundestagsdokumente auf bundestag.de zeigen, hatte das Gericht die gesamte Argumentation der AfD durchleuchtet und letztlich entschieden, dass die Regelungen ordnungsgemäß angewandt wurden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte auch künftige Auseinandersetzungen im Bundestag darüber beeinflussen, wie Beschlussfähigkeit und die damit verbundenen Prozeduren zu interpretieren sind. Der Streit um die Geschäftsordnung bleibt ein hitziges Thema, das noch für Gesprächsstoff sorgen könnte.

Details
OrtRoth, Deutschland
Quellen