Herrsching im Gastro-Stress: Wirt kämpft gegen strenge Sperrstunden!

Fritz Frömming klagt über Gastronomie-Beschränkungen in Herrsching. Unterstützung für verlängerte Sperrzeiten wächst.

Fritz Frömming klagt über Gastronomie-Beschränkungen in Herrsching. Unterstützung für verlängerte Sperrzeiten wächst.
Fritz Frömming klagt über Gastronomie-Beschränkungen in Herrsching. Unterstützung für verlängerte Sperrzeiten wächst.

Herrsching im Gastro-Stress: Wirt kämpft gegen strenge Sperrstunden!

Die Sommerabende in Herrsching locken die Leute draußen in die Gastronomie – doch für den Wirt des „Kiez“, Fritz Frömming, wird es derzeit zum Spießrutenlauf. Seit 2023 führt er die Geschäfte und sieht sich mit Herausforderungen konfrontiert, die das Nachtleben in seiner Gemeinde stark einschränken. In einem aufsehenerregenden vierseitigen Post auf sozialen Medien hat Frömming seinen Unmut über die aktuellen Regelungen geäußert, die ihm in nur wenigen Monaten eine Verwarnung vom Landratsamt eingebracht haben. Hintergrund sind Beschwerden von Nachbarn über die Einhaltung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis bis 22 Uhr, die er für übertrieben hält. Merkur berichtet, dass Frömming von einem „systematischen Ausbremsen“ der Gastronomie spricht.

Diese verworrene Situation führt dazu, dass Frömming drei seiner Minijobber entlassen musste – eine harte Entscheidung in Zeiten, in denen nicht nur in Herrsching das Gastgewerbe unter Druck steht. Die aktuellen Vorschriften erlauben nämlich Außengastronomie bis 22 Uhr und Biergärten bis 23 Uhr. Das ist aus Sicht des Wirtes viel zu früh, insbesondere an lauen Sommerabenden, wo die Nachfrage nach geselligen Zusammenkünften deutlich hoch ist. Besorgnis darüber äußern auch Unterstützer aus der politischen Ecke. So hat FDP-Gemeinderat Alexander Keim bereits pragmatische Lösungen angemahnt, die speziell am Wochenende eine Lockerung der Regelungen ermöglichen sollten. Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur hat ähnliche Forderungen erhoben und spricht sich für eine Verlängerung der Sperrzeit im Außenbereich bis mindestens 24 Uhr aus.

Sperrzeiten in Bayern

Wie in Bayern üblich, unterliegt die Sperrzeitregelung dem Länderrecht gemäß § 18 des Gaststättengesetzes. Die allgemeine Sperrzeit in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet zur bekannten Putzstunde um 6 Uhr. Anders als in vielen anderen Bundesländern ist die Sperrzeit bei uns jedoch landesweit geregelt und kann nur unter bestimmten Bedingungen durch die Gemeinden angepasst werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen es zu, dass Gemeinden möglicherweise eine Verkürzung, Verlängerung oder sogar Aufhebung der Sperrzeit in Einzelfällen vornehmen, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse dies rechtfertigen. Dazu kommt, dass die Sperrzeitregelung seit 2005 gilt und bis heute unverändert Bestand hat, obwohl andere Länder mit flexibleren Zeiten gute Erfahrungen gemacht haben, wie die Bayernportal berichtet.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen hat Frömming bereits angekündigt, aktiv für die Lockerung der Vorschriften zu kämpfen und andere Gastronomen in die Mobilisierung einzubeziehen. In Zeiten, in denen Menschen nach geselligen Abenden in der Gastronomie suchen, umso mehr ein guter Plan, um dem reduzierten Nachtleben in Herrsching wieder mehr Glanz zu verleihen. Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen ein Einsehen haben und die Sperrstunden anpassen, damit Nachbarn nicht nur Beschwerden, sondern auch positive Erlebnisse aus der Kommunität erfahren. Hotelier stellt klar, dass viele Bundesländer bereits erfolgreich ihre Sperrzeiten reduziert haben – ein Blick nach Bayern könnte hier nicht schaden.