E-Autos jetzt besteuert: Bis zu 2.000 Euro Mehrkosten jährlich!
Mitteleuropa, Deutschland - Am 16. März 2025 hat die neue Bundesregierung eine motorbezogene Versicherungssteuer für Elektroautos eingeführt, von der E-Autos bisher ausgenommen waren. Diese Steuer wird sowohl für Bestandsfahrzeuge als auch für neu zugelassene PKWs erhoben und basiert auf der Motorleistung sowie dem CO₂-Ausstoß der Fahrzeuge. Die zusätzlichen Kosten für Elektroautos können zwischen 70 und über 2.000 Euro pro Jahr liegen, was für viele Nutzer eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellt. Beispiele für Mehrkosten zeigen, dass der Skoda Enyaq etwa 480 Euro, der BMW i4 rund 530 Euro und das Tesla Y sogar 950 Euro jährlich kosten können, während günstigere Modelle wie der BYD Dolphin mit etwa 242 Euro im Jahr auskommen müssen. Diese neuen Regelungen werden auch Plug-in-Hybride betreffen, deren Steuerbelastung infolge eines sinkenden elektrisch gefahrenen Anteils steigen wird.
Die Berechnung der neuen Steuer erfolgt auf Grundlage der Dauerleistung des Elektromotors, wobei die Gesamtleistung um 45 kW verringert wird. Weiterhin wird das Fahrzeuggewicht um 900 kg reduziert, um die steuerliche Belastung zu ermitteln. Die Steuerstufen sind differenziert: Für die ersten 35 kW werden 0,25 Euro pro kW, für die nächsten 25 kW 0,35 Euro pro kW und für alles darüber hinaus 0,45 Euro pro kW fällig. Im Hinblick auf das Gewicht gelten ebenfalls gestaffelte Sätze: 0,015 Euro pro kg für die ersten 500 kg, 0,030 Euro pro kg für die nächsten 700 kg und 0,045 Euro pro kg für alles, was darüber hinausgeht. Der ÖAMTC hat bereits gefordert, dass mehr Transparenz im Hinblick auf die zu zahlenden Steuern beim Autokauf geschaffen werden muss.
Auswirkungen auf Elektrofahrzeuge
Die Änderungen sind nicht nur für Käufer von neuen E-Autos relevant, sondern betreffen auch die bisherigen Steuerbegünstigungen. Aktuell sind Elektroautos bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit, die jedoch an Fahrzeughalter weitergegeben wird, wenn ein Halterwechsel stattfindet. Dennoch genießen Plug-in-Hybride diese Kfz-Steuerbefreiung nicht und werden wie herkömmliche Verbrenner besteuert.
Die Elektrifizierung des Verkehrs wird durch diese neuen Maßnahmen nicht förderlich beeinflusst. Verbraucher müssen nun abwägen, inwiefern sich der Kauf eines Elektrofahrzeugs weiterhin lohnt, insbesondere da die Betriebskosten in vielen Fällen niedriger sind, die Anschaffungskosten jedoch höher ausfallen können als bei Inkrafttreten der neuen Steuer.
Exkurs zur Kfz-Steuer
Es ist auch wichtig zu beachten, dass ab dem elften Jahr nach der Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031 die Kfz-Steuer für Elektroautos nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet wird. Für E-Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten folgende Sätze:
Gewicht | Kfz-Steuer (pro 200 kg) |
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Bis 2000 kg | 5,625 Euro |
Bis 3000 kg | 6,01 Euro |
Bis 3500 kg | 6,39 Euro |
Die Unterschiede in der Kfz-Steuer zwischen Elektroautos und entsprechenden Verbrennern sind ein weiterer Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. Beispielsweise zeigt ein Vergleich zwischen dem VW ID.3 und dem VW Golf 1.5 eTSI, dass die besseren Motorleistungen des ID.3 nicht automatisch zu einer höheren Steuerlast führen, da gegenläufige Regelungen bestehen. Diese Aspekte werden künftig auch die Design- und Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinflussen.
Für E-Motorräder ist ebenfalls ein ähnliches System der motorbezogenen Versicherungssteuer geplant, während E-Mopeds vorerst von dieser Steuerregelung ausgenommen bleiben.
Details | |
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Mitteleuropa, Deutschland |
Quellen |