München jubelt: Stadtsparkasse zahlt Tausenden hohe Zinsen zurück!

Die Münchner Stadtsparkasse zahlt 2400 Kunden Nachzahlungen für Prämiensparverträge, beschlossen im Musterverfahren 2025.
Die Münchner Stadtsparkasse zahlt 2400 Kunden Nachzahlungen für Prämiensparverträge, beschlossen im Musterverfahren 2025. (Symbolbild/NAG)

München, Deutschland - Die Münchner Stadtsparkasse hat sich endlich mit ihren Kunden auf eine Einigung in einem wichtigen Streit um Prämiensparverträge verständigt. Wie die tz.de berichtet, erhalten 2400 Kunden, die zwischen 1994 und 2005 Prämiensparverträge abgeschlossen haben, nachträgliche Zinsnachzahlungen. Diese Zahlungen sind das Ergebnis eines Vergleichs, der im Rahmen eines Musterverfahrens zwischen der Stadtsparkasse und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale erzielt wurde.

Die durch die Bank im Jahr 2019 gekündigten Verträge sorgten für Unmut unter den Sparern, die sich 2021 einer Sammelklage anschlossen. Der nun gefundene Vergleich, der auch vom Bayerischen Obersten Landesgericht genehmigt wurde, gilt als faire Lösung für alle Beteiligten. Er sieht vor, dass die Zinsnachzahlungen im Durchschnitt vierstellige Beträge pro Kunde betragen.

Details zur Nachzahlung

Die Höhe der Zinsnachzahlungen variiert, abhängig vom jeweiligen Vertragsbeginn und dem angesparten Guthaben. Laut Informationen der Yahoo Finance liegt der Prozentsatz der Nachzahlung zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des angesparten Guthabens. Kunden sind nicht verpflichtet, aktiv zu werden, um die Nachzahlungen zu erhalten; das Gericht wird die betroffenen Kunden direkt informieren.

Allerdings steht der Vergleich unter der Bedingung, dass weniger als 30 Prozent der Angeschriebenen aus der Vereinbarung austreten. Sollte dieser Fall eintreten, würde das Verfahren weitergeführt werden. Die Kosten für die Stadtsparkasse werden auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag geschätzt, was zeigt, dass die finanzielle Einbuße für die Bank signifikant ist.

Rechtlicher Hintergrund

Die Einigungen und die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Prämiensparverträge sind nicht neu. Verbraucherzentralen haben seit Jahren Klagen gegen Sparkassen wegen fehlerhafter Zinsberechnungen eingereicht, da viele ältere Zinsklauseln, die in den 1990er und 2000er Jahren in Verträgen verwendet wurden, als unwirksam galten. Das Bundesgerichtshof-Urteil zu diesen Klauseln hat seit 2001 große Relevanz, da es Anforderungen an wirksame Zinsklauseln formuliert hat, die die Rückzahlung von Zinsen vorantrieben (Verbraucherzentrale).

Aktuell bleibt abzuwarten, wie sich die endgültige Zustimmung der Verbraucher gestalten wird. Auch wenn die Banken oftmals mit fehlenden Unterlagen argumentieren, ist die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren ein wesentlicher Punkt, der den Verbrauchern zugutekommt.

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Ort München, Deutschland
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