Erdbeben-Angst: Was Reisende jetzt wissen müssen!

Erdbeben können den Urlaub stören. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, Stornierungsbedingungen und wichtige Kontakte.
Erdbeben können den Urlaub stören. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, Stornierungsbedingungen und wichtige Kontakte. (Symbolbild/NAG)

Griechenland, Land - Erdbeben in beliebten Reisezielen wie Griechenland, Kreta, Neapel, Istanbul und Bangkok können für Urlauber zu einer beunruhigenden Situation werden. Am 22. Mai 2025 ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte rund um solche Naturkatastrophen zu verstehen, um im Falle eines Ereignisses richtig reagieren zu können. LVZ berichtet, dass die reiserechtliche Situation in derartigen Fällen komplex ist. Urlauber sollten sich zudem darüber im Klaren sein, dass Angst vor Erdbeben allein keinen kostenfreien Rücktritt von Pauschalreisen rechtfertigt.

Es wird empfohlen, den Kontakt zum Reiseveranstalter zu suchen, anstatt vorschnell zu stornieren. Nur wenn massive Zerstörungen am Urlaubsort vorliegen, kann ein kostenfreier Rücktritt von der Pauschalreise erfolgen. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes können dabei als Indiz für außergewöhnliche Umstände gewertet werden. Bei Rundreisen ist der kostenfreie Rücktritt auch davon abhängig, ob die Reise insgesamt störungsfrei durchgeführt werden kann.

Rechte von Reisenden bei außergewöhnlichen Umständen

Reisende haben das Recht, bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen von ihrer Pauschalreise zurückzutreten oder die Reise vorzeitig abzubrechen. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass in solchen Fällen kein Entgelt für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen ist, wenn diese aufgrund von Sperrungen nicht verfügbar sind.

Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die nicht kontrollerbar sind und deren Folgen nicht vermeidbar waren, auch wenn angemessene Vorkehrungen getroffen wurden. Dazu zählen auch Streiks oder Krankheitsausbrüche. Bei Reisen, die durch solche Umstände beeinträchtigt werden, können Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zu erstatten, sofern die Reise nicht durchgeführt werden kann. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten in diesem Zusammenhang als zusätzlicher Hinweis auf außergewöhnliche Umstände.

Individuelle Buchungen und Reiserechtsansprüche

Für individuell gebuchte Reisen ist eine separate Absprache mit den jeweiligen Vertragspartnern, wie Fluggesellschaften und Hotels, notwendig. Norddeutscher Rundfunk informiert, dass Individualreisende im Fall von Stornierungen für nicht erbrachte Leistungen ebenfalls nicht zahlen müssen, wenn diese wegen einer Naturkatastrophe nicht erbracht werden konnten.

Reisende, die in einem Krisengebiet verbleiben, könnten unter Umständen den Reisepreis mindern, falls die Reisen nicht dem gebuchten Standard entsprechen. Zudem müssen Reiseveranstalter im Falle von massiven Störungen Ersatzunterkünfte bereitstellen und die Rückbeförderung der Reisenden sicherstellen, sofern dies erforderlich ist. Die Kosten für eine notwendige Beherbergung für bis zu drei Nächte müssen ebenfalls übernommen werden, wenn ein Aufenthalt aufgrund der Umstände verlängert werden muss.

Insgesamt ist es wichtig, dass Reisende in Krisensituationen aktiv kommunizieren und ihre Rechte kennen, um angemessen reagieren zu können und möglichst schnell zu einer Lösung zu gelangen.

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Ort Griechenland, Land
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