Gewaltakt in Berlin: 24-Jähriger wegen Angriff auf jüdischen Studenten verurteilt!
Berlin-Mitte, Deutschland - Am 17. April 2025 wurde ein 24-Jähriger nach einem brutalen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin-Mitte zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten in der öffentlichen Sitzung der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wobei der Vorsitzende Richter die Notwendigkeit der Generalprävention betonte. Er wies darauf hin, dass solche Gewalttaten in der Gesellschaft nicht toleriert werden dürfen. Das Urteil liegt über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert hatte.
Der Angriff ereignete sich am 2. Februar 2024, nachdem der Angeklagte Shapira in einer Bar darauf angesprochen hatte, dass dieser in einer WhatsApp-Gruppe in einem provokanten Kontext erwähnt worden war. Während eines Streits folgte der Angeklagte Shapira nach und schlug ihn unvermittelt mit der Faust nieder, woraufhin er ihm mehrmals ins Gesicht trat, während Shapira am Boden lag. Das Gericht stellte fest, dass Shapira durch diesen Gewaltexzess eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung erlitt und mehrfach operiert werden musste, was zu einem Zustand führte, der als „abstrakte Lebensgefahr“ beschrieben wurde.
Gerichtliche Beurteilung
Obwohl der Angeklagte während des Verfahrens ein Geständnis ablegte, wies er ein antisemitisches Motiv zurück. Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat jedoch explizit als „antisemitischen Gewaltexzess“, und das Gericht ging von einem antisemitischen Motiv aus. Vor dem Urteil entschuldigte sich der Angeklagte persönlich bei Shapira, nachdem er sich entschlossen hatte, seine Kampfsporterfahrung nicht weiter zu verharmlosen. Er hatte ursprünglich angegeben, seine Fähigkeiten im Kickboxen unterschätzt zu haben, was sich strafverschärfend auswirkte.
Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, äußerte sich positiv über das Urteil und bezeichnete es als „gut und gerecht“. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines Berichts der Bundesregierung zur Bekämpfung von Antisemitismus, der feststellt, dass die Zahl antisemitischer Straftaten im Jahr 2023 drastisch gestiegen ist und dieses hohe Niveau auch 2024 anhält. Der Schutz jüdischen Lebens und die Bekämpfung von Antisemitismus seien vorrangige Ziele der Regierung.
Gesamtgesellschaftlicher Kontext
Der Bericht, der die Lage von Juden in Deutschland im Kontext der Antisemitismusbekämpfung analysiert, hebt hervor, dass der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 die Bedrohungslage für jüdische Bürger in Deutschland stark erhöht hat. Vor diesem Hintergrund sind präventive und repressive Maßnahmen unbedingt notwendig. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören ein verbesserter Austausch nationaler Programme zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie eine Intensivierung der Erinnerungsarbeit zur Shoah und Aufklärung über Antijudaismus und Antisemitismus in Schulen.
Die Entscheidung des Gerichts und die begleitenden sozialen sowie politischen Umstände unterstreichen die Dringlichkeit, solchen Übergriffen entschieden entgegenzutreten und die gesellschaftlichen Mechanismen zur Verteidigung jüdischen Lebens zu stärken.
Details | |
---|---|
Vorfall | Körperverletzung |
Ursache | antisemitisches Motiv |
Ort | Berlin-Mitte, Deutschland |
Verletzte | 1 |
Festnahmen | 1 |
Quellen |