Mutmaßlicher Geldautomatensprenger aus Neukölln vor Gericht!

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 32-jährigen mutmaßlichen Geldautomatensprenger aus Neukölln nach Sprengstofffunden.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 32-jährigen mutmaßlichen Geldautomatensprenger aus Neukölln nach Sprengstofffunden. (Symbolbild/NAG)

Berlin-Karow, Deutschland - Im Fall des mutmaßlichen Geldautomatensprengers aus Berlin-Neukölln hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen einen 32-jährigen Mann erhoben. Dies wurde am heutigen Tage, dem 21. Mai 2025, bekannt gegeben. Der Beschuldigte steht im Verdacht, mehrere Geldautomatensprengungen sowie Vorbereitungen für weitere Straftaten begangen zu haben, was eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellt. Laut rbb24 fand bereits im November 2024 bei einer Kontrolle am S-Bahnhof Neukölln eine große Menge hochexplosiven Sprengstoffs (TATP) den Weg in die Hände der Behörden.

Die Anklage umfasst mehrere Punkte: Es wird unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl im besonders schweren Fall sowie die Beschaffung falscher amtlicher Ausweise angeführt. Am 26. Juli 2024 soll der Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter in einer Sparkassenfiliale in Berlin-Karow einen Geldautomaten gesprengt haben, wobei die Täter knapp 140.000 Euro erbeuteten und dabei einen Sachschaden von etwa 150.000 Euro verursachten. Während der Flucht verlor der Beschuldigte eine vorbereitete Sprengladung für eine weitere Geldautomatensprengung in Neu-Hohenschönhausen.

Festnahme und Gefährdung durch Sprengstoff

Am 30. Oktober 2024 wurde der 32-Jährige erneut am S-Bahnhof Neukölln von der Bundespolizei festgenommen, dabei fanden die Beamten 527 Gramm TATP-Gemisch, was auf weitere geplante Sprengungen hindeutet. Diese Vorfälle stellen eine hohe Gefahr für unbeteiligte Personen dar; eine Explosion im Bahnhofsbereich hätte gravierende Verletzungen oder sogar Todesfälle zur Folge gehabt, wie berlin.de berichtet.

Der mutmaßliche Mittäter des Angeklagten starb am 24. November 2024 infolge einer eigenen Sprengstoffexplosion in einem Mehrfamilienhaus in Lohne. Diese Vorfälle verdeutlichen die Risiken und den extremen Gefährdungsgrad, den solche Sprengaktionen für die Öffentlichkeit darstellen. Laut dem Bundeskriminalamt sind Geldautomaten häufig Ziel physischer Angriffe, die sowohl durch technische Geräte als auch durch explosive Stoffe durchgeführt werden. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl solcher Straftaten in Deutschland tendenziell gestiegen.

Reaktion der Justiz und der Behörden

Die Staatsanwaltschaft sieht sich mit dem Fall einer steigenden Anzahl an Geldautomatensprengungen konfrontiert. Die Taten gefährden nicht nur materielle Werte, sondern auch das Leben von Anwohnern und Passanten. Die Ermittlungen laufen seit der Festnahme des Verdächtigen, und seine Haft anhaltend ist seit dem 23. Februar 2025 gesichert.

Die Bemühungen, Geldautomatensprengungen einzudämmen, werden durch die Behörden intensiv verfolgt. Das BKA führt eigene Ermittlungen durch und beteiligt sich an nationalen und internationalen Gremien zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen. Eine im November 2022 unterzeichnete Erklärung zwischen dem Bundesministerium des Inneren und dem BKA bekräftigt die gemeinsame Verpflichtung zur Bekämpfung dieses Deliktphänomens.

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Ort Berlin-Karow, Deutschland
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