Prozess gegen Influencer nach gefährlichem Raketenschuss in Neukölln!

Berlin-Neukölln, Deutschland - Am 3. April 2025 begann vor dem Kriminalgericht Moabit in Berlin der Prozess gegen den 23-jährigen Influencer Atallah Y. aus dem Westjordanland. Er steht im Verdacht, in der Silvesternacht eine Feuerwerksrakete auf ein Wohnhaus in Berlin-Neukölln geschossen zu haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft umfasst versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Tat ereignete sich um 18:30 Uhr, als die Rakete durch ein Fenster in eine Wohnung im dritten Stock drang und dort explodierte. Glücklicherweise gab es keine Verletzten, doch die Explosion verursachte Schäden an einem Bett und an der Tapete der betroffenen Wohnung.

Der Angeklagte filmte seine Tat und postete das Video in den sozialen Medien. Dies wird von der Staatsanwaltschaft als rücksichtsloses Handeln aus „Eigennutz“ eingestuft. Am ersten Verhandlungstag gab Y. keine Stellungnahme ab, zudem äußerte sein Verteidiger, Axel Czapp, dass sie sich zunächst auf die Beweise konzentrieren möchten. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Y. aus vollen Zügen für den Vorfall verantwortlich sei und dass sein Verhalten als unverantwortlich zu bewerten sei.

Details zur Tat und ersten Zeugenberichte

Der erste Zeuge, Emin A., 54 Jahre alt und Mieter der betroffenen Wohnung, schilderte im Gerichtssaal den Vorfall. Er berichtete von einem lauten Knall und der Entstehung von Rauch in seinem Schlafzimmer. A. fand Überreste der Rakete sowie Glasscherben, während das Fenster zerbrochen war, jedoch kein Feuer ausbrach. Ein weiterer Zeuge, ein Kioskinhaber, sah Y. und seine Freunde noch beim Kauf und Abfeuern von Raketen. Er schilderte, dass er erschrak, als die Rakete in der Wohnung explodierte.

Y. hatte sich in einem entschuldigenden Video bei A. gemeldet und angeboten, die Reparaturkosten zu übernehmen. A. war zunächst skeptisch, gab jedoch zu, dass er glaubte, es sei ein Versehen gewesen. Der Angeklagte wurde am 4. Januar 2025 am Flughafen BER festgenommen, als er nach Jordanien ausreisen wollte, und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Insgesamt sind vier Verhandlungstage bis zum 16. April angesetzt. Der Prozess wird am 7. April fortgesetzt.

Soziale Medien und Jugendkriminalität

Während der Vorstandssitzung des Prozesses wird deutlich, dass der Einsatz von sozialen Medien in diesem Fall eine zentrale Rolle spielt. Kriminologe Christian Pfeiffer argumentiert, dass soziale Medien komplexe Verbindungen zur Jugendkriminalität herstellen können. Häufig werden Vorfälle in den sozialen Medien geteilt, was sie noch problematischer machen könnte. Jugendliche neigen dazu, sich gegenseitig zu mobben oder randalieren, wobei viele Events und deren Eskalation öffentlich auf Plattformen wie Instagram und TikTok dokumentiert werden.

Im Kontext des Verfahrens von Y. stellt sich die Frage, wie soziale Medien das Verhalten von Jugendlichen beeinflussen. Laut einer Studie zur Jugendkriminalität sind die häufigsten Straftaten unter Jugendlichen Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung, was auch in Y.s Fall ersichtlich ist. Experten fordern eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Ursachen von Jugendkriminalität, die nicht nur in den sozialen Medien zu suchen seien, sondern auch in psychologischen und sozialen Faktoren.

Das Urteil im Fall von Atallah Y. wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Viele sehen nicht nur die rechtlichen Konsequenzen, sondern auch die kulturellen Auswirkungen des Vorfalls in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.

Details
Vorfall Brandstiftung,Körperverletzung,Sachbeschädigung
Ursache Rücksichtslosigkeit,Eigennutz
Ort Berlin-Neukölln, Deutschland
Festnahmen 1
Quellen