Arbeiter fordern: Tariftreuegesetz für Bayern jetzt!

Würzburg, Deutschland - Am heutigen Tag der Arbeit, dem 1. Mai 2025, fordern bayerische Gewerkschaften mit Nachdruck ein Tariftreuegesetz von der Staatsregierung. Diese Forderung wurde besonders deutlich bei der Hauptkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Würzburg, wo DGB-Landesvorsitzender Bernhard Stiedl betonte, dass öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen vergeben werden sollten, die Tariflöhne zahlen. Diese klare Positionierung unterstreicht die wiederholt geäußerte Meinung der gewerkschaftlichen Vertreter, dass der Freistaat ein Tariftreuegesetz dringend benötigt, um die Wettbewerbsbedingungen für tarifgebundene Unternehmen fairer zu gestalten. Die CSU, die in den letzten Jahren die Einführung eines solchen Gesetzes abgelehnt hat, steht hierbei im Fokus der Kritik.

Zu den weiteren Kundgebungen, die im Rahmen des Tags der Arbeit in Bayern stattfanden, versammelten sich in München etwa 5.000 Menschen, die gemeinsam für die Rechte der Arbeitnehmer eintreten. Stiedl verwies zudem auf die Koalitionsvereinbarung zwischen der Union und der SPD, die eine bundesweite Tariftreueregelung vorsieht. Diese bundespolitischen Maßnahmen könnten auch Auswirkungen auf die bayerische Gesetzgebung haben, wenn die CSU ihren Widerstand gegen das Tariftreuegesetz aufgeben würde.

Vorträge und Perspektiven

Auf der Passauer Maidult nahm auch der bayerische Bezirksleiter der IG Metall, Horst Ott, Stellung zu der Thematik. Vor rund 500 Zuhörern forderte er die Unternehmen auf, Standorttreue und heimische Investitionen zu fördern. Zudem kritisierte er die mangelnden Zukunftskonzepte im Koalitionsvertrag und sprach sich gegen Einschnitte in den Sozialstaat aus. Die IG Metall, die etwa 360.000 Arbeitnehmer in wichtigen Industriezweigen wie Auto, Maschinenbau und Elektro vertritt, sieht dringend Handlungsbedarf in diesen Bereichen.

Die Notwendigkeit eines Tariftreuegesetzes wird auch auf Bundesebene verfolgt. So arbeiten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam an einem Gesetz, das die Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen im öffentlichen Auftragswesen beseitigen soll. Laut dem aktuellen Entwurf müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge und Konzessionen durchführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Dies gilt insbesondere für Aufträge ab einem Betrag von 30.000 Euro und Bauaufträge ab 50.000 Euro. Damit soll auch der Verdrängungswettbewerb über Löhne und Personalkosten eingeschränkt werden.

Ausblick auf die Zukunft

Ein weiterer Vorschlag innerhalb des Tariftreuegesetzes ist die Erprobung von Online-Betriebsratswahlen, um deren Prozesse zu modernisieren. Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 wird die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe in Betrieben mit bestehenden Betriebsräten eingeführt. Dieser Schritt könnte die Mitbestimmung der Arbeitnehmer erheblich zeitgemäßer gestalten.

Insgesamt zeigen die Initiativen auf verschiedenen politischen Ebenen, dass die Diskussion um ein Tariftreuegesetz nicht nur in Bayern, sondern auch auf Bundesebene an Relevanz gewinnt. Es bleibt abzuwarten, ob die bayerische Staatsregierung den Forderungen der Gewerkschaften nachgibt und sich für faire Arbeitsbedingungen und eine Stärkung der Tarifbindung einsetzt. PNP berichtet, dass die CSU sich bisher gegen ein solches Gesetz ausgesprochen hat, während sich bundesweit auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung bereits erste Erfolge abzeichnen könnten. Details zu den gesetzlichen Regelungen finden Interessierte ebenfalls beim BMAS.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Würzburg, Deutschland
Quellen