Dobrindt verbietet Königreich Deutschland : Polizei schlägt zu!

Wittenberg, Deutschland - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat heute die größte Gruppierung der sogenannten Reichsbürgerbewegung, das „Königreich Deutschland“, verboten. Die Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen die antisemitischen und demokratiefeindlichen Strukturen, die diese Organisation propagiert. Laut Dobrindt handelt es sich um die größte Vereinigung in der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene, welche bundesweit etwa 6.000 Anhänger zählt, eine Zahl, die auch vom Verfassungsschutz als plausibel angesehen wird.
Hunderte Polizisten führten am Morgen großangelegte Durchsuchungen in mehreren Bundesländern durch, darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Maßnahme soll die Führungspersönlichkeiten der Organisation und ihre Infrastruktur entscheidend schwächen.

Die Mitglieder des „Königreich Deutschland“ beantragen und erheben Ansprüche, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Sie lehnen jede Form von demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen ab und zahlen keine Steuern oder Sozialabgaben. Stattdessen unterminieren sie die bundesdeutsche Rechtsordnung, indem sie einen eigenen „Gegenstaat“ mit eigenen Gesetzen und wirtschaftskriminellen Strukturen errichtet haben. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, die Dobrindt durch das Verbot eindämmen möchte.

Hintergrund der Reichsbürgerbewegung

Das „Königreich Deutschland“ wurde im Jahr 2012 von Peter Fitzek in Wittenberg ausgerufen. Fitzek, der sich selbst zum „König von Deutschland“ erklärte, hat durch eine inszenierte Krönungszeremonie einen Phantasiestaat ausgerufen, in dem eigene Gesetze, Pässe und ein Banken- und Währungssystem etabliert wurden. Die Ideologie der Organisation ist stark von Antisemitismus, Geschichtsrevisionismus und der Ablehnung der Demokratie geprägt, was sie mit Verschwörungstheorien untermauern, die das Grundgesetz als „Fortsetzung des Krieges gegen das Deutsche Reich“ darstellen.
Die Reichsbürgerbewegung umfasst keine homogene Gruppe. Während einige Mitglieder mit neonazistischen Ideologien sympathisieren, gibt es auch Esoteriker und Verschwörungstheoretiker. Diese Vielfalt führt oft zu internen Streitigkeiten innerhalb der Bewegung.

Ein erschreckendes Beispiel für die Gefährlichkeit bestimmter Mitglieder ist ein Vorfall aus dem Jahr 2016, bei dem ein Reichsbürger während einer Razzia in der Nähe von Nürnberg das Feuer auf Polizisten eröffnete, was zum Tod eines Beamten und zu Verletzungen anderer führte. Dieser Vorfall hat einen verstärkten Fokus auf die Bewegung seitens des Verfassungsschutzes zur Folge gehabt, der seit November 2016 eine umfassende Beobachtung der Reichsbürgerbewegung betreibt, um potenzielle Gefahren abzuwenden.

Folgen des Verbots

Das Verbot des „Königreich Deutschland“ hat weitreichende Konsequenzen. Es untersagt jegliche Vereinsaktivitäten und schränkt die Möglichkeit ein, die Organisation online fortzuführen. Zudem werden Vermögenswerte beschlagnahmt, und Verstöße gegen das Verbot werden als Straftat gewertet. Dobrindt hebt hervor, dass es sich hierbei um einen notwendigen Schritt handelt, um sowohl die Rechtsordnung zu verteidigen als auch den von den Mitgliedern der Vereinigung ausgehenden Gefahren zu begegnen.

Die Maßnahmen und die umfassende Beobachtung der Reichsbürgerbewegung sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und die gesellschaftliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Schritt wird von vielen als dringend notwendig angesehen, um gegen die wachsende Bedrohung durch rechtsextreme und verschwörungstheoretische Ideologien vorzugehen.

Merkur
NZZ
bpb

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Vorfall Sonstiges
Ort Wittenberg, Deutschland
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