MKS-Alarm: Berlin verlängert tierische Transportstopp bis Januar 2025!

Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf, 10585 Berlin, Deutschland - Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat kürzlich die Allgemeinverfügung zur Aussetzung von Tiertransporten für Maul- und Klauenseuche-empfängliche Tiere bis Samstag, den 18. Januar 2025, verlängert. Diese Maßnahme wurde aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr der Maul- und Klauenseuche (MKS) ergriffen und gilt in ganz Berlin, um eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken zu gewährleisten. Die Ansteckungsgefahr ist besonders hoch, seit am 10. Januar 2025 ein Fall dieser hochansteckenden Virusinfektion bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) bestätigt wurde.

In Reaktion auf diesen Virusausbruch haben alle Berliner Bezirke „Stand Still“-Verordnungen erlassen, die das Verbringen von Klauentieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden in oder aus Betrieben untersagen. Bisher ist in Berlin kein Fall von MKS aufgetreten, jedoch bestehen die Behörden darauf, die Gesundheit der Tiere und die öffentliche Sicherheit durch präventive Maßnahmen zu schützen. Maul- und Klauenseuche betrifft ausschließlich Klauentiere, wobei auch Zoo- und Wildtiere infiziert werden können. Für Menschen stellt diese Krankheit keine Gefahr dar; in Deutschland trat sie zuletzt 1988 auf.

Hygieneregeln und Informationen

Die Allgemeinverfügung beschreibt detaillierte Hygieneregeln, die während der Absonderung von engen Kontaktpersonen einer SARS-CoV-2-infizierten Person beachtet werden müssen. Diese Regelungen, die auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) basieren, besagen, dass enge Kontaktpersonen sich umgehend nach Mitteilung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben müssen. Sollten sie keinen engen Kontakt haben, sind sie von dieser Pflicht ausgenommen, sofern sie geimpft oder genesen sind.

Während der Quarantäne müssen enge Kontaktpersonen ihre Symptome beobachten und sollten ein Tagebuch führen, in dem sie insbesondere ihre Körpertemperatur und Änderungen ihres Gesundheitszustands festhalten. Bei Symptomen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, ist eine sofortige Meldung an das Gesundheitsamt erforderlich. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit einer Geldbuße von bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Details zur allgemeinen Verfügung und die entsprechenden Regelungen sind auf der Webseite des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf zugänglich. Die Regelungen zur Absonderung gelten bis zur Umsetzung neuer Anweisungen durch die lokalen Gesundheitsbehörden und sind Teil eines größeren Plans zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und der Verbreitung von Tieren infizierter Krankheiten.

Zusammengefasst sind sowohl die Maßnahmen zur Bekämpfung von MKS als auch die Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen von infizierten Personen Teil eines umsichtigen Ansatzes zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Tierpopulation in Berlin.

Details
Vorfall Umwelt
Ursache hochansteckende Virusinfektion
Ort Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf, 10585 Berlin, Deutschland
Quellen