Förderung für Berliner Kunstszene: Jetzt bis 18. Februar bewerben!
Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin, Deutschland - Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen haben bis zum 18. Februar 2025 die Möglichkeit, sich um eine Wiederaufnahmeförderung zu bewerben. Berlin.de berichtet, dass diese Förderung unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt. Nicht nur individuelle Künstler, sondern auch Institutionen, die für und mit der freien Szene in Berlin arbeiten, können antragsberechtigt sein.
Die Wiederaufnahmeförderung ist für alle Kunstsparten offen. Ziel dieser Initiative ist es, bestehende und erfolgreiche Produktionen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und die künstlerische Entwicklung nachhaltig zu unterstützen. Fördermittel können für Wiederaufnahmeprozesse, sowohl für Proben als auch für Aufführungen, beantragt werden. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt, wobei die Umsetzung der geförderten Projekte im zweiten Halbjahr 2025 stattfinden muss.
Wichtige Bewerbungsdetails
Der Bewerbungsschluss für die Wiederaufnahmeförderung ist der 18. Februar 2025 um 15:00 Uhr. Die Vergabe der Mittel erfolgt basierend auf Empfehlungen einer Jury, die anonym entscheidet. Detaillierte Informationen zur Ausschreibung sowie der Zugang zum Online-Formular sind auf der Webseite der Senatsverwaltung zu finden.
Ein weiterer Aspekt sind die allgemeinen Förderrichtlinien der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa, die sicherstellen, dass die Kunstförderung Chancengleichheit fördert und unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder anderen Kriterien ist. Die Kulturverwaltung unterstützt nicht nur Forschung in verschiedenen Kunstsparten, sondern legt auch besonderen Wert auf interkulturelle Projekte und Kulturaustausch.
Förderung für kreative Projekte
Zusätzlich zur Wiederaufnahmeförderung unterstützt die Kulturverwaltung künstlerische Produktionen, die qualitativ herausragend sind. Bewerbungen für Stipendien und Projektförderungen können von in Berlin gemeldeten Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die nicht an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert sind. Wichtig ist, dass keine laufenden Projekte gefördert werden, sondern nur Vorhaben, die zukünftige Entwicklungen thematisieren.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Projekte künstlerisch und konzeptionell überzeugen und einen relevanten Beitrag zum aktuellen künstlerischen Diskurs leisten. Förderdatenbank.de gibt an, dass die Entscheidung über die Vergabe der Mittel auf den Empfehlungen wechselnder Jurys basiert, die die Anträge in nicht-öffentlichen Sitzungen begutachten.
Um die Transparenz in der Kulturförderung zu gewährleisten, werden alle geförderten Projekte sowie die Namen der Stipendiatinnen und Stipendiaten jährlich veröffentlicht. Potentielle Antragsteller können sich umfassend über die Förderprogramme und die spezifischen Antragsbedingungen informieren, um bei der Einreichung keine formalen Fehler zu begehen, die eine Durchführung ihrer Projekte gefährden könnten.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin, Deutschland |
Quellen |