Freispruch für Rabenmutter: Drama um hilflose Zwillinge in Riesa!

Katja L. aus Riesa wird angeklagt, ihre Zwillinge in hilflosem Zustand zurückgelassen zu haben. Gericht erkennt Schuldunfähigkeit an.
Katja L. aus Riesa wird angeklagt, ihre Zwillinge in hilflosem Zustand zurückgelassen zu haben. Gericht erkennt Schuldunfähigkeit an. (Symbolbild/NAG)

Riesa, Deutschland - Am Riesaer Amtsgericht wurde Katja L. (Name geändert) wegen „Aussetzung“ ihrer dreijährigen Zwillinge angeklagt. Im April 2023 ließ sie die Kinder hilflos in ihrer stark vermüllten Wohnung zurück und verschwand. Vor der Tat hatte die Mutter in den letzten zwei Jahren keinen festen Wohnsitz und lebte überwiegend in Berlin. Ein Haftbefehl wurde erlassen, da das Gericht keinen Kontakt zu ihr herstellen konnte. Katja L. wurde im Februar 2023 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ihre Abwesenheit wurde in der Kindertagesstätte bemerkt, und das Jugendamt wurde informiert, nachdem die Kinder auf einer Fensterbank gefunden wurden berichtet die Sächsische.

Die Wohnung war in einem desolaten Zustand, mit umgestürzten Nachttöpfchen und verstreutem Geschirr. Die Kinder wurden umgehend in Obhut genommen, während Katja L. weiterhin verschwunden blieb. Bei ihrer Gerichtsverhandlung verweigerte sie die Aussage, es war jedoch unstrittig, dass sie ihre Kinder in einem hilflosen Zustand zurückgelassen hatte. Ein Gutachten bescheinigte Katja L. paranoide Schizophrenie, was zur Anerkennung ihrer Schuldunfähigkeit führte. Ihre Mutter, die als Zeugin aussagte, schilderte das Verhältnis zwischen Katja L. und den Kindern als liebevoll, jedoch beeinträchtigt durch die psychischen Erkrankungen ihrer Tochter.

Psychische Erkrankungen und Sorgerecht

Psychische Erkrankungen können gravierende Folgen für das Sorgerecht von Eltern haben. In einem anderen Fall entschied das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, dass die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind auf den Vater übertragen wird. Die Entscheidung beruhte auf der fehlenden Erziehungsfähigkeit der Mutter, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung auffälliges Verhalten zeigte und unglaubwürdige Vorwürfe verkündete. Hierbei bewertete das Gericht solche Vorwürfe als Ausdruck ihrer Störung. Die Mutter zeigte keine Einsicht in ihre Erkrankung und war nicht in der Lage, angemessen auf die Bedürfnisse ihrer Tochter einzugehen und verhinderte damit eine gesunde Entwicklung des Kindes so das Portal Familienrecht Siegen.

Das Gericht stellte auch fest, dass jahrelange Therapien nicht zu einer Verbesserung, sondern eventuell zur Verschlechterung der Erkrankung führten. In einem anderen Fall des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe verlor der Vater das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil eine wahnhafte Störung zu akuter psychischer Kindeswohlgefährdung führte. Das Gericht hat in diesen Fällen stets das Kindeswohl als oberstes Kriterium angesehen vermerkt vaterlos.eu.

Aktuelle Situation der Kinder

Die Zwillinge von Katja L. leben derzeit bei ihrer Großmutter und entwickeln sich in diesen neuen Verhältnissen gut. Trotz des Verbleibs der Kinder bei der Großmutter zeigt Katja L. kein Interesse daran, aktuelle Fotos der Kinder zu erhalten. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Stellungnahme von Fachärzten und Psychologen, dass psychische Erkrankungen entscheidende Faktoren bei der Regulation von Sorgerechtsangelegenheiten sind.

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Ort Riesa, Deutschland
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