Friede Springer: Neue Ehrenbürgerin Berlins mit großem Herz für die Charité!

Friede Springer erhielt am 27.02.2025 im Roten Rathaus die Ehrenbürgerwürde Berlins für ihr Engagement und ihre Stiftung.
Friede Springer erhielt am 27.02.2025 im Roten Rathaus die Ehrenbürgerwürde Berlins für ihr Engagement und ihre Stiftung. (Symbolbild/NAG Archiv)

Rotes Rathaus, 10178 Berlin, Deutschland - Am Mittwoch, den 27. Februar 2025, wurde Friede Springer im Roten Rathaus feierlich als neue Berliner Ehrenbürgerin ausgezeichnet. Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) würdigte in seiner Ansprache ihr beeindruckendes unternehmerisches und gesellschaftliches Engagement. Dieses Engagement zeigt sich unter anderem in der Unterstützung ihrer Stiftung, die plant, ein medizinisches Zentrum an der Charité mit bis zu 70 Millionen Euro zu fördern. Dadurch soll ein weiterer wichtiger Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Berlin geleistet werden.

Mit dieser Auszeichnung ist Springer die achte Frau, die in der Geschichte Berlins mit dem Ehrentitel bedacht wurde. Die Ehrenbürgerwürde wird im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus vom Berliner Senat verliehen. Diese Richtlinien wurden bereits 1953 beschlossen und regen seitdem die Vergabe an Persönlichkeiten an, die sich um die Stadt in besonderem Maße verdient gemacht haben. Insgesamt wurden seit der ersten Verleihung im Jahr 1813 131 Personen das Ehrenbürgerrecht zugesprochen.

Die Geschichte der Ehrenbürgerschaft in Berlin

Eine umfassende Betrachtung der Ehrenbürger ist nicht nur eine Anerkennung von Leistungen, sondern auch ein Spiegel der Geschichte Berlins. In den letzten 200 Jahren erhielten vor allem Männer aus Bereichen wie Politik, Militär und Kunst diese Würde. Prominente Ehrenbürger sind unter anderem Willy Brandt, Otto von Bismarck, Alexander von Humboldt, Max Liebermann und Marlene Dietrich. Gerade der erste Ehrenbürger Berlins, Propst Conrad Ribbeck, wurde 1813 ausgezeichnet, gefolgt von einem breiten Spektrum an herausragenden Persönlichkeiten.

Die Auszeichnungen bringen nicht nur Ehre, sondern auch Privilegien mit sich. Alle Ehrenbürger erhalten beispielsweise ein Porträtgemälde eines Künstlers ihrer Wahl und haben Anspruch auf Einladungen zu offiziellen Veranstaltungen. Bei Bedarf steht ihnen eine „Ehrenversorgung“ zu, die auch die Kosten für ein Begräbnis übernimmt. Eine wichtige Auflage ist, dass etwaige aberkannte Titel, wie im Fall von Adolf Hitler und anderen umstrittenen Persönlichkeiten, nicht dem Ansehen der Stadt schaden dürfen.

Verfahren und Richtlinien zur Verleihung

Die Richtlinien zur Vergabe des Ehrenbürgerrechts wurden am 28. April 1953 vom Senat beschlossen und sehen vor, dass die Auszeichnung an Personen verliehen wird, die sich um Berlin in hervorragender Weise verdient gemacht haben. Der Ehrenbürger erhält einen Ehrenbürgerbrief, in dem seine Verdienste vermerkt sind. Vorschläge zur Auszeichnung können von verschiedenen politischen Gremien eingereicht werden, einschließlich des Abgeordnetenhauses, der Bezirksämter und der Bezirksverordnetenversammlungen.

Die ehrenvolle Auszeichnung ist jedoch nicht ohne Konsequenzen. Sie kann aberkannt werden, wenn sich der Beliehene als unwürdig erweist oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall wäre auch eine Rückforderung des Ehrenbürgerbriefs möglich. Die Herausgabe solcher Ehrungen ist ein sensibles Thema, das den gesellschaftlichen Wandel und die geschichtlichen Umstände reflektiert.

Die Liste der Ehrenbürger Berlins wächst weiter, seit dem Fall von Paul von Hindenburg im Jahr 2020 gab es jedoch nur eine Ausnahme. Diese kontinuierliche Anpassung zeigt, dass das Ehrenbürgerrecht von Berlin nicht nur eine Auszeichnung ist, sondern auch das Engagement der Stadt für ihre Bürger und deren Verdienste widerspiegelt. Weitere Informationen zur Ehrenbürgerrechte in Berlin finden Sie auf den Seiten von wikipedia.org und berlin.de.

Details
Ort Rotes Rathaus, 10178 Berlin, Deutschland
Quellen