Schlesinger vs. RBB: Streit um Millionen-Ruhegeld eskaliert!

Berlin, Deutschland - Patricia Schlesinger, die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), sieht sich in einem rechtlichen Streit um ihr Ruhegeld und Schadensersatzforderungen des Senders. Der Konflikt ist eine Folge ihrer Abberufung aus dem Amt im August 2022, als sie wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung zurücktreten musste. Trotz ihrer Entlassung fordert Schlesinger nun vor Gericht die Einhaltung eines Vertrages, den sie vor neun Jahren unterzeichnet hatte. Dieser sieht für sie ein monatliches Ruhegeld von rund 18.300 Euro vor, welches sie auch dann beziehen kann, wenn sie einer neuen Beschäftigung nachgeht. Dies berichtet die Berliner Zeitung.

Schlesinger Ehepartner würde zudem 60 Prozent dieses Betrags weiter erhalten, falls sie sterben sollte. Der RBB jedoch lehnt die Zahlungen ab und sieht den Vertrag als „sittenwidrig“ an. Zu dieser Argumentation wird auf eine ähnliche Regelung von Schlesingers Vorgängerin Dagmar Reim verwiesen. Während der Verhandlung am Landgericht Berlin äußerten die Anwälte des RBB, dass eine Erklärung für die großzügigen Verträge mit den Intendanten dringend notwendig sei. In ihren Aussagen verdeutlichten sie, dass der RBB der Sparsamkeit verpflichtet sei und verwiesen darauf, dass Schlesinger und andere in den höchsten Positionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutliche Gehälter beziehen, die häufig über den Bezügen von Politikern liegen.

Vergleichsverhandlungen im Gange

Beide Seiten, Schlesinger und der RBB, haben nun in den Verhandlungen am Landgericht Berlin signalisiert, dass sie an einer Einigung interessiert sind. Schlesinger bot über ihre Anwälte an, auf Rückzahlungen von etwa 300.000 Euro zu verzichten, um den Streit beizulegen. Der RBB bringt hingegen eine Widerklage mit, indem er mehr als zwei Millionen Euro von Schlesinger einfordert, eine Summe, die durch vermutete Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem gescheiterten Projekt des „Digitalen Medienhauses“ gerechtfertigt wird. Die voraussichtlichen Schadenersatzforderungen könnten sich auf rund 6,9 Millionen Euro belaufen, wie das Gericht mitteilte. Solche Differenzen machen eine Einigung ohne weitere rechtliche Auseinandersetzungen erforderlich, zumal die Anwälte erwähnten, dass ihre Mandantin große Prozesskosten hat und das ihr zustehende Geld dringend benötigt.

Der Vorsitzende Richter des Verfahrens deutete bereits an, dass der RBB wahrscheinlich zur Zahlung des Ruhegeldes verpflichtet ist und es ein erhebliches Prozessrisiko für den Sender gibt. Auch wenn die Schadensersatzforderungen potenziell begründet sein könnten, stellt sich die Frage, ob die Parteien sich einigen oder den langwierigen Rechtsweg beschreiten werden. Dabei spielt auch die Entscheidung des Verwaltungsrats des RBB eine zentrale Rolle. Es wird ein Ziel bis zum 31. Mai angestrebt, um den Rechtsstreit beizulegen, was beiderseits als dringend erachtet wird, um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

Details
Vorfall Skandal
Ursache Untreue, Misswirtschaft
Ort Berlin, Deutschland
Schaden in € 6900000
Quellen