Schröder scheitert vor Gericht: Kein Bundestagsbüro für den Altkanzler!

Leipzig, Deutschland - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 10. April 2025 die Klage von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auf ein Bundestagsbüro abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die Klärung des Anspruchs auf ein Büro für einen ehemaligen Bundeskanzler nicht den Verwaltungsgerichten obliegt. Dies sei eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, die ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe behandelt werden könne, berichtet rbb24.

Gerhard Schröder wollte auch 20 Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt über Büroräume und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag verfügen. Jedoch hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags bereits im Mai 2022 entschieden, dass er „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme“. Folglich wurde sein Büro stillgelegt und die bezahlten Mitarbeiter abgezogen. Schröder hatte zuvor vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt, war jedoch auch dort gescheitert. Seine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht fand nun ebenfalls keinen Erfolg, wie Zeit Online berichtet.

Rechtsstreit um Büroansprüche

In der Verhandlung in Leipzig nahm Gerhard Schröder aus gesundheitlichen Gründen nicht teil. Die Bundesrichter erklärten, dass die Verwaltungsgerichte nicht für die Prüfung zuständig sind, ob ein Ex-Bundeskanzler nachwirkende Verpflichtungen hat und Anspruch auf ein Büro hat. Ob dies der Fall ist, muss im Zweifelsfall vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Schröders Anwälte haben bisher noch nicht entschieden, ob sie den Streit vor dem höchsten deutschen Gericht weiterverfolgen wollen. In vorangegangenen Verfahren sah das Oberverwaltungsgericht keinen Rechtsanspruch auf Büro und Personal, wie die Zeit meldete.

Vor der Stilllegung hatte Schröder sieben Räume im Bundestag genutzt und verfügte über fünf Mitarbeiter. Im Gegensatz dazu genießt Angela Merkel weiterhin das Recht auf ein Büro im Bundestag. Die Ampel-Koalition hatte 2022 neue Regelungen zur Bezahlung von Büros für frühere Bundeskanzler beschlossen, die an die Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt geknüpft sind. Für Schröder wurde diese Wahrnehmung jedoch verneint, berichtet rbb24.

Fehlende gesetzliche Grundlagen

Die Regelung zur Amtssausstattung ehemaliger Bundeskanzler steht weiterhin im Fokus der Diskussion. Bis heute existiert keine gesetzliche Regelung zur Bereitstellung von Büro und Personal für Altkanzler. Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der am 12. Mai 2022 im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, zielte darauf ab, die Versorgung ehemaliger Bundeskanzler gesetzlich zu fixieren. Der Vorschlag sieht vor, dass ein ehemaliger Bundeskanzler einen persönlichen Referenten, einen Sachbearbeiter, einen Bürosachbearbeiter sowie ein Dienstfahrzeug mit Fahrer und Personenschutz erhalten sollte.

Die AfD kritisierte die derzeitige Regelung als intransparent und überdimensioniert. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt über Beschlüsse des Haushalts- und Hauptausschusses. Ehemalige Bundeskanzler erhalten auf Lebenszeit ein Büro mit Personal, Dienstleistungen und Sicherheitsmaßnahmen, es bleibt jedoch unklar, unter welchen Bedingungen diese Leistungen gerechtfertigt sind. Ein konkretes Gesetz könnte die aktuellen Missstände beheben, wie Bundestag.de berichtet.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Leipzig, Deutschland
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